Bierschneider favorisiert die Fahrradstraße

18.1.2020, 09:48 Uhr
Bierschneider favorisiert die Fahrradstraße

© Foto: Stefan Hippel

Dazu äußert sich jetzt der Stadtrat und Verkehrsreferent Jakob Bierschneider – ausdrücklich nicht im Namen der UPW-Fraktion. Unstrittig sei, dass es sich mit den beiden Schulen und dem Ganzjahresbad um eine besondere Verkehrssituation in der Mühlstraße handelt. "Jeder will die Sicherheit der Kinder", betont Bierschneider. Fakt sei auch, dass die Straße umgebaut wird.

Viele der Vorschläge seien allerdings rechtlich nicht möglich und würden die Leute nur verwirren, meint Bierschneider. Dazu zählt der Verkehrsreferent etwa "Shared Space" oder die Spielstraße. Bei den anderen Ideen stelle sich die Frage nach der Zweckmäßigkeit.

Ein Zweirichtungsradweg wäre rechtlich möglich, die Begegnung von Radfahrern und Fußgängern auf einer Fläche hält Bierschneider allerdings für problematisch. Bei kombinierten Rad-/Fußwegen auf beiden Straßenseiten müssten die Schüler sicher über die Mühlstraße gebracht werden, etwa mittels einer Fußgängerfurt oder eines Zebrastreifens. Bei beiden Lösungen wäre Parken in der Mühlstraße nicht mehr möglich, so Bierschneider.

Gegen eine Einbahnstraße

Bei einem verkehrsberuhigten Bereich hat er Zweifel, ob ein Tempo von zehn bis 20 Stundenkilometer bei den Autofahrern durchsetzbar wäre. Die Mühlstraße sei nun mal die Hauptstrecke zum Schlossbad und dem dortigen Parkdeck. Das sei auch der Grund, warum er die Lösung Einbahnstraße ablehnt. "Der Verkehr würde dann in die angrenzenden Wohnstraßen verlagert, das ist nicht hinnehmbar."

Bierschneider favorisiert deshalb die Fahrradstraße. Dabei handelt es sich um eine Straße, die in der Regel nur für den Radverkehr freigegeben ist. Das Verkehrsschild für die Fahrradstraße ist viereckig und weiß. Darauf ist ein blauer Kreis mit weißem Piktogramm eines Fahrrads abgebildet. Es handelt sich um das Verkehrszeichen 244. Andere Fahrzeuge dürfen hier nur fahren, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird. Dies kann zum Beispiel für Anlieger gelten.

Radfahrer haben auf einer Fahrradstraße Vorfahrt vor Pkw und anderen Fahrzeugen. Die Radler dürfen auch nebeneinander fahren. Andere Kraftfahrer müssen sich dem Radverkehr anpassen, sodass eine Behinderung oder Gefährdung der Radfahrer vermieden wird.

Die Geschwindigkeit muss daher immer angepasst sein. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt darüber hinaus 30 km/h. "Die Autofahrer sind also in der Defensive und im Gegensatz zu Shared Space gibt es eindeutige Regeln", erläutert Bierschneider.

Fahrradstraßen gebe es etwa in München schon 85 mal, weiß Bierschneider. "Auch Regensburg, Ingolstadt, Augsburg oder Nürnberg steigen da ein. Was dort möglich ist, müsste auch in Neumarkt einen Versuch wert sein", findet der Verkehrsreferent. Die Verwaltung sollte dies deshalb prüfen und dann dem Stadtrat zur Abstimmung vorlegen. Ob sich dafür dann eine Mehrheit findet, sei allerdings offen.

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