Energiewende

Breitenbrunn: Solarparks sollen möglich sein

11.10.2021, 13:00 Uhr
In Breitenbrunn wird mit Wasser, Wind und Biomasse (hier bei Dürn) das Dreifache von dem an Strom pro Jahr erzeugt, was die Bürger verbrauchen.

© NNZ In Breitenbrunn wird mit Wasser, Wind und Biomasse (hier bei Dürn) das Dreifache von dem an Strom pro Jahr erzeugt, was die Bürger verbrauchen.

Im Bereich der Marktgemeinde Breitenbrunn wird nach den Worten von Bürgermeister Johann Lanzhammer (FW) mittlerweile mit Wasser, Wind und Biomasse das Dreifache von dem an Strom pro Jahr erzeugt, den die Bürger verbrauchen können. Allerdings gibt es im Gemeindegebiet bisher nur eine einzige Freiflächen-Photovoltaikanlage, auf einem 4,5 Hektar großen Grundstück beim Dorf Rasch.

Nicht zuletzt weil der Verwaltung seit geraumer Zeit mehrere konkrete Anträge auf die Errichtung von neuen Solarparks vorliegen, hat sich der Marktgemeinderat dazu entschlossen, dafür einen Kriterienkatalog zu erarbeiten, und wie es jetzt geschehen ist, auch zu beschließen.

Klassische Beispiele dafür, warum es die Gestaltungssatzung in Breitenbrunn noch braucht, sind der mächtige Zehentstadel (Kasten) und das danebenliegende Gumppenberg Schloss in der Von-Tilly-Straße, die seit vielen Jahren ein trauriges Dasein fristen.

Klassische Beispiele dafür, warum es die Gestaltungssatzung in Breitenbrunn noch braucht, sind der mächtige Zehentstadel (Kasten) und das danebenliegende Gumppenberg Schloss in der Von-Tilly-Straße, die seit vielen Jahren ein trauriges Dasein fristen. © Werner Sturm, NNZ

Mit diesem Leitfaden zur Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen will die Gemeinde einerseits einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten, andererseits soll damit auch eine transparente Entscheidungsgrundlage für die Öffentlichkeit, für Grundeigentümer, sonstige eingebundene Akteure sowie die Antragsteller beziehungsweise Anlagenbetreiber geschaffen werden.

500 Meter von nächster Ortschaft entfernt

Die wichtigsten Kriterien sind: Grundsätzlich dürfen Photovoltaikanlagen auch wieder auf Grundstücken errichtet werden, die sich im Naturpark Altmühltal befinden.

Auf landwirtschaftlichen Flächen ab einer Bonität beziehungsweise Bodenkennzahl von 50 dürfen keine Solarparks gebaut werden.

Anlagen zur Stromgewinnung müssen eine Entfernung von 500 Metern zur nächsten Ortschaft haben und dürfen eine Modulhöhe von 3,50 Metern ab Boden-Oberkante nicht überschreiten. Eine Flächen-Deckelung pro Gemarkung gibt es nicht.

Bei der kurzen Diskussion wurde deutlich, dass sich das Gremium neuen Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht gänzlich verschließen möchte. Lanzhammer erklärte, dass auch künftig über jeden Bauantrag eines Investors einzeln im Marktgemeinderat entschieden wird.

Lukrativ für die Gemeinde

Er verwies darauf, dass der Bau neuer Anlagen durchaus finanziell lukrativ für die Gemeinde sein könne. Gerade in Zeiten zurückgehender Fördermittel, sei dies ein nicht zu vernachlässigendes Argument.

Seit Oktober 1996 gibt es in Breitenbrunn eine Sanierungssatzung mit dazugehöriger Gestaltungsfibel, deren Gültigkeit unter anderem den Ortskern und den Unteren Markt umfasst. Darin steht in der Agenda: „Die gewachsenen Strukturen verlangen bei ihrer zeitgemäßen Fortentwicklung Rücksicht auf den historischen Baubestand, auf heimische Gestaltungsmerkmale und auf überkommene Gestaltungsregeln, die das Wesen und den Charakter des Marktes Breitenbrunn geprägt haben."

Sanierungssatzung gilt weiter

Von der Regierung der Oberpfalz wurde die Gemeinde nun aufgefordert, entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches, diese Satzung entweder aufzuheben oder ihre Geltungsdauer zu verlängern. Dazu sagte der Rathauschef, dass eine geltende Sanierungssatzung auch eine Voraussetzung für die eventuelle staatliche Förderung von Gestaltungsmaßnahmen ist.

Es wurde beschlossen, die Geltungsdauer bis 31. Dezember 2036 zu verlängern, da noch nicht alle Sanierungsziele erreicht werden konnten und weiterer Sanierungsbedarf insbesondere im Ortskern und am Unteren Markt besteht.

Seit nahezu fünf Jahrzehnten liegen die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer im Marktflecken unverändert bei 330 Prozent. Für den Gemeindesäckel bedeutete dies im Jahr 2020 Einnahmen bei den Grundsteuern in Höhe von rund 344000 Euro und bei der Gewerbesteuer von 585000 Euro. Im Vorgriff auf die Haushaltssatzung 2022 wurde jetzt beschlossen, die Hebesätze zu belassen. Ein Antrag von Daniel Rohde (CSU) auf eine Absenkung auf 315 Prozent wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

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