Buben in die Unterhose gegriffen

16.5.2019, 10:52 Uhr
Buben in die Unterhose gegriffen

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Die Eltern zweier weiterer minderjähriger Knaben hatten den Mann wegen Missbrauchs und sexueller Belästigung ihrer Kinder angezeigt. Die Taten waren 2016 und 2017, also vor der Verurteilung, geschehen.

Davon hatte der nun erneut Angeklagte bei der Verhandlung im Juni auch auf Nachfrage nichts erzählt. Er räumte nun aber ein, was Staatsanwältin Lisa Rackl ihm vorwarf: In vier Fällen hatte er einem Minderjährigen in die Unterhose gegriffen und die Hand auf den Penis gelegt. Zweimal hatte er versucht, einen anderen Buben zu küssen.

In allen Fällen, auch in dem schon verhandelten, hatte er ausgenutzt, dass die Kinder es genossen, bei ihm auf dem Traktor mitzufahren. Nachdem er sich an ihnen vergangen hatte, nahm er ihnen das Versprechen ab, über das, was geschehen war, den Mund zu halten, sonst sei es vorbei mit den Ausflügen auf dem Bulldog.

Öffentlichkeit ausschließen

Der Pflichtverteidiger des Mannes, Markus Meier, beantragte gleich zu Beginn den Ausschluss der Öffentlichkeit – weil er ahne, dass zu intime Details zur Sprache kommen würden. Sein Mandant wolle zwar ein Geständnis ablegen, aber coram publico würde ihm das sehr schwer fallen, sagte der Anwalt.

Zudem müsse befürchtet werden, dass seine wirtschaftliche Existenz und die seiner Eltern Schaden nehme, wenn Näheres über die Familie bekannt würde.

Da auch die Staatsanwältin und der Vertreter der Nebenklage, Geero Paprotta, sich diesem Antrag teilweise anschlossen, verfügte das Schöffengericht unter Richter Marcel Dumke, dass die Befragung des Angeklagten und die Plädoyers hinter verschlossenen Türen stattzufinden hätten. Den betroffenen Kindern konnte eine Aussage erspart werden.

Das Urteil vom Sommer vergangenen Jahres wurde aufgehoben und mit einbezogen. Staatsanwältin Lisa Rackl forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnte; Paprotta wollte eine Haftstrafe ohne Bewährung sowie Schmerzensgeld für seine beiden Klienten.

Freiheitsstrafe verlangt

Verteidiger Markus Meier dagegen plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Wichtig war ihm, seinem Mandanten eine Bewährungschance zu eröffnen.

Richter Marcel Dumke und die beiden Schöffen berieten sich lange, um dann eine Haftstrafe von zwei Jahren auszusprechen, die aufgrund der guten Sozialprognose auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dem Angeklagten wird zur Auflage gemacht, sich von fünf- bis 14-jährigen Buben fern zu halten und sie keinesfalls mehr in einem Fahrzeug mitzunehmen.

Um den Kindern und ihren Eltern eine Zivilklage zu ersparen, die die Erinnerungen wieder hochspülen würde, verurteilte das Gericht den 30-Jährigen zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von zweimal 3000 Euro, einmal 1500 Euro an die Buben sowie 1000 Euro an "Dunkelziffer e.V.", einem Verein, der sich um missbrauchte Kinder kümmert.

Dem Mann, der seit seiner Pubertät pädophile Phantasien hat, wurde zudem auferlegt, die bereits begonnene Therapie fortzuführen.

Zwar verwies der Richter Vermutungen, dass es sich bei den aufgeklärten Fällen nur um die Spitze des Eisbergs handle, ins Reich der Spekulation. Doch zum Angeklagten sagte er: "Ich hoffe für Sie, dass damit die Salamitaktik ein Ende hatte."

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