Buchführung eines Drogenhändlers verrät Neumarkter

21.2.2017, 09:45 Uhr
Buchführung eines Drogenhändlers verrät Neumarkter

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Laut Anklage soll der Mann im Februar 2015 über das sogenannte Darknet Ecstasy, Amphetamine, LSD und Haschisch in größerer Menge und von überdurchschnittlicher Qualität bei dem inzwischen aufgeflogenen und verurteilten Drogenhändler zum Weiterverkauf bestellt und auch bezahlt haben. Außerdem war er im Oktober 2016 mit insgesamt 1,5 Gramm Haschisch und Marihuana am Nürnberger Hauptbahnhof aufgegriffen worden.

Letzteres räumte der 32-Jährige gleich zu Beginn der Verhandlung ein, nicht jedoch die Drogenbestellung im Darknet. "Ich kann mir nicht erklären, wie ich da auf die Liste gekommen bin", sagte er. Richter Rainer Würth holte den Angeklagten und seinen Rechtsanwalt Peter Pöllot zu sich ans Pult, um ihnen die Beweislage zu verdeutlichen. Auf dem bei dem Drogenhändler sichergestellten Computer befanden sich nämlich die Adressen der Kunden und der Verfahrensstand der jeweiligen Bestellungen. Demnach waren die Betäubungsmittel an den Angeklagten verschickt, die Rechnung gestellt und auch bezahlt worden. "Wir können Ihnen nicht nachweisen, dass Sie die Ware gekriegt haben, aber dass Sie sie bestellt haben", sagte Würth und riet dem Neumarkter deshalb dringend zu einem Geständnis. Andernfalls könne das Gericht nicht von einer günstigen Sozialprognose ausgehen, was zwangsläufig zu einer Haftstraße ohne Bewährung führen würde.

Das würde den 32-Jährigen, der eine feste Arbeitsstelle hat, demnächst Vater wird und heiraten will, schwer treffen. Trotzdem brauchte er eine längere Sitzungsunterbrechung, um sich zu einem Geständnis durchzuringen. Er habe die Drogen bestellt, jedoch nicht erhalten, sagte er. Folglich kam nur eine Verurteilung wegen Versuchs in Frage. Zwei Vorstrafen wegen Fahrerflucht fielen nicht groß ins Gewicht. Das Verfahren wegen des Drogenbesitzes in Nürnberg wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Staatsanwältin Lisa Elbert forderte eine Haftstraße von einen Jahr und sieben Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit und einer Bewährungsauflage von 2500 Euro. "Ich habe ein flaues Gefühl im Magen, weil er mir vorher gesagt hatte, dass er nichts bestellt hat. Ich will das Geständnis aber nicht anzweifeln", merkte Rechtsanwalt Pöllot an und plädierte für ein Jahr Haft auf Bewährung.

Würth verurteilte den 32-Jährigen schließlich zu einem Jahr mit drei Jahren Bewährung und 1700 Euro Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung, die in Raten gezahlt werden kann. Der Angeklagte nahm das Urteil an, das damit rechtskräftig ist. "Lassen Sie künftig die Finger von dem Zeug, Sie verbauen sich nur Ihre Zukunft", lautete der gut gemeinte Rat des Richters.

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