"Combined Resolve X": US-Manöver im Frühling

16.4.2018, 15:06 Uhr

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Das Landratsamt Neumarkt warnt ausdrücklich vor der Gefahr, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und so weiter) ausgeht: "Unbefugter Kontakt mit Sprengmitteln kann nach dem Waffen- und dem Sprengstoffgesetz strafrechtlich verfolgt werden."

Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und kann gemäß dem Strafgesetzbuch als Diebstahl oder Hehlerei bestraft werden. Jeder Fund dieser Gegenstände ist der nächsten Polizeiinspektion zu melden.

Auch wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, die von Einheiten der Bundeswehr oder Einheiten der Entsende-Staaten verursacht worden sind, innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden sind.

Die Regelung dieser Schäden erfolgt durch die Wehrbereichsverwaltung VI in München (für Bundeswehr) beziehungsweise durch das Amt für Verteidigungslasten in Nürnberg (für Einheiten der Entsende-Staaten).

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