Disco-Schläger vor Gericht: Mann verletzte junge Frau

7.7.2018, 13:33 Uhr

Der Angeklagte war an jenem verhängnisvollen Februartag mit einigen Freuden zusammen, von denen einer Geburtstag hatte. Zuhause bei ihm wurde so kräftig vorgeglüht, dass der junge Mann keine Ahnung mehr hat vom weiteren Verlauf des Abends. Was dann passierte, wisse er nicht mehr, aber es tue ihm sehr leid. Er bat sein Opfer um Entschuldigung. Die junge Frau tat sich schwer damit, das anzunehmen. Zu tief saß noch der Schock dieses unvermittelten und grundlosen Angriffs. Durch den Schlag hatte sie einen Haarriss am Augenbogen erlitten, der ihr mehrere Wochen Schmerzen bereitete.

Zunächst sah es so aus, als ob der Angreifer es auf das Mädchen abgesehen gehabt hatte. Diese Version ließ sich aber nach den Aussagen der Freunde der Verletzten nicht mehr halten. Einen gezielten Schlag hatte niemand gesehen. Einer der Begleiter erinnerte sich, dass er von hinten einen Schlag habe kommen sehen und sich weggeduckt habe. Unglücklicherweise, habe dann die Faust das Mädchen getroffen. Ein Freund des Angeklagten berichtete, er habe versucht, diesen festzuhalten, als der in seinem Rausch auf einen anderen Kumpel losging. Er habe sich mit einem Ruck befreit und da könne der unglückliche Schlag gefallen sein.

Schlimme Beleidigungen

Doch dann wurde das Verhalten des Angeklagten noch irrationaler. Statt sich zu entschuldigen, wie die junge Frau es von ihm erwartete, belegte er sie mit schlimmen Beleidigungen, die hier nicht wiedergegeben werden müssen.

Auch daran hat der 20-Jährige offenbar erkannt, dass Alkohol und er keine Freunde mehr werden können. Schon einmal war der 20-Jährige wegen Beleidigung im Suff verurteilt worden. Er versprach, künftig die Finger vom Alkohol zu lassen. Für besondere Anlässe ließ er sich aber ein gedankliches Hintertürchen offen.

Urteil nach Erwachsenenstrafrecht

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sah auf Grund der schwierigen Kindheit des jungen Mannes Reiferückstände. Der Vater war früh verstorben, die Mutter hatte ihm den Stuhl vor die Tür gesetzt. Doch die Großeltern väterlicherseits hätten ihn unter die Fittiche genommen. "Ihnen verdanke ich alles", sagte der junge Mann offen.

Der Empfehlung, Jugendstrafrecht anzuwenden, konnten weder Richter Marcel Dumke, noch Staatsanwalt Robin Pyka nachvollziehen. Gerade, weil der Angeklagte trotz dieser Widrigkeiten sein Leben ansonsten gut im Griff habe, gelte für ihn Erwachsenenstrafrecht. Damit, ihm Reiferückstände zu unterstellen, tue man ihm Unrecht.

Richter und Staatsanwalt waren sich im Strafmaß einig. Für die fahrlässige Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung setzte es eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro. "Ist in Ordnung", sagt der 20-Jährige und nahm das Urteil an, in dem der Alkoholpegel von fast drei Promille berücksichtigt wurde, die glaubhafte Einsicht und Reue, und dass bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro vereinbart worden ist.