Drogenangebot an Minderjährige kostet satte Geldstrafe

28.9.2016, 10:30 Uhr
Es will wohlüberlegt sein, anderen Drogen anzubieten.

© Symbolbild: Torsten Leukert/dpa Es will wohlüberlegt sein, anderen Drogen anzubieten.

Der 32-Jährige hatte damals, Ende 2015, gerade seinen Job verloren. „Ich bin da in ein tiefes Loch gefallen“, schilderte er vor Richter Rainer Würth seine Lage, ohne das als Ausflucht zu verkaufen.

In seiner Wohnung sei er mit dem Mädchen ins Gespräch gekommen, das einer gerade beendeten Beziehung nachgeheult habe. Sie habe ihm auch von ihren sporadischen Griffen zu Drogen erzählt. Einmal habe sie LSD probiert. Davon solle sie die Finger lassen, habe er ihr geraten und gemeint, es lieber mal mit Marihuana zu probieren. Also kramte er seine Blechdose mit ein paar Gramm des Krautes hervor. Doch das Mädchen lehnte ab. Sie habe, sagte sie später bei der Polizei, einmal an einem Joint gezogen und da sei ihr fürchterlich schlecht geworden.

Mindeststrafe drei Monate Haft

Wind bekam die Polizei von der ganzen Sache, weil die 16-Jährige von ihren Eltern ins Gebet genommen worden war und dabei auch die Episode mit dem 32-Jährigen gebeichtet hatte. Die Mutter erstattete Anzeige.

Auf Anregung von Richter Rainer Würth beantragte Staatsanwalt Matthias Held, den Besitz der rund zwei Gramm Marihuana nicht weiter zu verfolgen und das Verfahren in diesem Punkt einzustellen.

Es blieb die „versuchte Abgabe von Betäubungsmitteln“ eines Erwachsenen an eine Minderjährige. Die Mindeststrafe dafür sind eigentlich drei Monate Freiheitsentzug. Doch Matthias Held rechnete dem Angeklagten das freimütige Geständnis an — und dass er bislang noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Es könne nochmal mit einer Geldstrafe gearbeitet werden. Die 90 Tagessätze von 35 Euro, die er forderte, fanden auch die Zustimmung von Pflichtverteidiger Jürgen Mederer.

Und auch Richter Würth und seine beiden Schöffen schlossen sich diesem Antrag nach einer kurzen Beratung an. Diese Strafe, die in Raten von 150 Euro abgestottert werden kann, wird nicht im Führungszeugnis des jungen Mannes auftauchen. „Wir wollten Ihnen keine Steine in den Weg legen. Ich bin nämlich sicher“, erklärte der Richter, „dass Sie das Mädchen nicht anködern wollten. Vom gewerbsmäßigen Dealen war Ihre Tat meilenweit entfernt.“

Glück hatte der 32-Jährige, dass die Mutter des Mädchens nicht nur konsequent auf das Geständnis ihrer Tochter reagierte. Sie zeigte auch soziales Verantwortungsgefühl. Der junge Mann absolviert derzeit eine Ausbildung zum Altenpfleger. Den Ausbildungsplatz hat ihm diese Frau besorgt.