Drogentäter muss empfindliche Geldstrafe zahlen

10.4.2020, 11:13 Uhr
Drogentäter muss empfindliche Geldstrafe zahlen

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An sich sei die Verfehlung keine große Sache, befand Würth, „aber bei Ihnen gefällt mir die Tendenz nicht. Wenn Sie so weiter machen, dann landen Sie wieder bei mir und dann komme ich nicht darum herum, sie einzusperren“.

In der Mariahilfstraße in Neumarkt war der 23-Jährige Anfang des Jahres von der Polizei angesprochen worden und er hatte bereitwillig das „Gras“ rausgerückt. Als Kooperationsbereitschaft wurde ihm das freundlich ausgelegt, deutete aber auch auf eine gewisse Wurstigkeit hin, die er selbst in der Verhandlung an den Tag legte.
Erst im vergangen Jahr war der junge Mann im Besitz von ein paar Gramm mehr Marihuana ertappt worden, aber mit einem Strafbefehl über 90 Tagessätzen zu je 15 Euro davongekommen. Beeindruckt hat ihn das aber offenbar wenig. 
Er hat auch eine weitere Vorstrafe auf dem Kerbholz, was Staatsanwältin Lisa Rackl veranlasste, bei ihrer Forderung nach einer Geldstrafe deutlich zu werden: 150 Tagessätze zu je 25 Euro für den Auszubildenden schienen ihr angemessen. 
Ganz so heftig wollte es Richter Rainer Würth nicht machen. Mit 80 Tagessätzen zu 25 Euro für Besitz einer weichen Drogen für den Eigenverbrauch blieb er sogar unter der Marke, die einen Eintrag in das Führungszeugnis zur Folge gehabt hätte. Allerdings muss der junge Mann, der bei den Eltern wohnt und rund 800 Euro im Monat verdient, die Strafe in Raten von 400 Euro abbezahlen. Da bleibt nicht mehr viel übrig, um sich regelmäßig einen Joint zu gönnen.

hcb