Gericht

Ehefrau zu Boden gestreckt: Geldstrafe

16.6.2021, 12:33 Uhr

Die Tat im Flur des Wohnhauses im östlichen Landkreis sei, so Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam, der „Höhepunkt“ eines sich hoch schaukelnden Ehestreites gewesen. Der Mann, der nach einer Knieoperation auf den Gehstock angewiesen ist, soll seiner 72 Jahre alten Frau mit der Faust gegen die linke Schulter geschlagen haben. Sie sei gegen einen Hocker gestürzt und dann auf den Steinboden.

Der redselige Angeklagte schilderte den Vorfall ganz anders. Seine Frau habe ihm im Laufe der verbalen Streiterei den Gehstock weg genommen und ihm damit mehrmals auf den Kopf geschlagen. Nur seine Lederkappe habe Verletzungen verhindert. Zu Fall sei sie gekommen, als er sie weg geschoben habe. Sie sei auch nicht hart aufgeschlagen, sondern auf einem weichen und hohen Teppich gelandet. Die angeblichen Verletzungen könne er sich nicht erklären.

Ins Krankenhaus gefahren

Allerdings hatte die Gattin sich noch am gleichen Tag im Januar dieses Jahres von einer Nachbarin ins Krankenhaus fahren lassen. Dort sei sie nach einer medikamentösen Versorgung mit Schmerzmitteln wieder nachhause geschickt worden. Einen oder zwei Tage später, darüber gab es unterschiedliche Angaben, habe sie sich wegen unerträglicher Schmerzen erneut ins Krankenhaus bringen lassen und sei dort stationär aufgenommen worden. Die Wirbelverletzung musste allerdings nicht operiert werden. Ob sie denn noch darunter leide, fragte sie Rechtsanwalt Christian Laue, ihr Nebenklage-Vertreter. „Fraglos“, antwortete die 72-Jährige, sie könne nach wie vor kaum, laufen, sitzen oder liegen.

Auslöser des Krachs unter den Eheleuten war eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, die nicht so ausgegangen war, wie die Rentner, die immer noch eine Firma führen, sich das vorgestellt hatten. Ein Mitarbeiter hatte gegen die Kündigung „wegen Datenklaus“ geklagt und recht bekommen.

Ihr Mann sei, wie in solchen Fällen immer, sehr reizbar gewesen und habe aller Welt die Schuld gegeben, nur nicht sich selbst. Seine Frau habe mit ihrer Fragerei genervt, erinnerte sich wiederum der Angeklagte. An die 80 Mal habe sie seine Assistentin angerufen, um sich nach dem Stand der Dinge in der Verhandlung zu erkundigen.

Die junge Frau hatte den 81-Jährigen zum Amtsgericht Neumarkt begleitet und Richter Rainer Würth bat sie außer der Reihe in den Zeugenstand. Sie erinnerte sich an ein paar Anrufe , aber nicht an eine Flut. Dagegen widersprach sie der Behauptung der Ehefrau, ihr Gemahl könne sich sehr wohl auch ohne Krückstock bewegen. Es war laut ihrer Aussage auch nicht gänzlich auszuschließen, dass die Ehefrau nach einem unglücklichen Sturz nicht schon länger an Rückenschmerzen litt.

Um die verworrene Angelegenheit abzukürzen, bat Richter Rainer Würth die Anwältin des Angeklagten, Daniela Sämann, und den Vertreter der Nebenklage zu einem Gespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Das Ergebnis war die Einstellung des Verfahrens. Die Kosten trägt die Staatskasse, die eigenen notwendigen Auslagen der Angeklagte selbst.

Das Paar, das nicht mir wechselseitigen Untreue-Vorwürfen gegeizt hatte, geht mittlerweile getrennte Wege, die Scheidung läuft. Das schmerze ihn, sagte der 81-Jährige, denn er möge seine Frau noch sehr. „Dann rate ich Ihnen, ihr das auch mal zu sagen“, meinte Richter Würth, der Familienstreitigkeiten gern dort gelöst sieht, wo sie entstanden sind.


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