Erst gezecht, dann gezofft: Handy-Streit eskalierte

16.4.2021, 11:14 Uhr

Eigentlich versucht der 33 Jahre alte Mann, der bereits zwei Ausbildungen abgeschlossen hat, in einem Beruf für Pflege und Hilfe Fuß zu fassen. Da passt eine Anklage wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung nur schwer ins Bild.

Die Reiberei trug sich in der Wohnung eines Bekannten zu, wo mehrere Leute am Abend des 19. November 2020 zechten. Um 21 Uhr bat der Angeklagte einen Bekannten, ihm sein Handy zu überlassen, weil er einen Anruf machen müsse. Kaum hatte er das Gerät in Händen, warf er es mit voller Wucht auf den Boden, wo es zerschellte. Sachschaden 200 Euro.

Mit den Fäusten attackidert

Darüber regte sich der Besitzer des Telefons verständlicherweise auf. Doch da packte ihn schon der Angeklagte und rang ihn nieder. Er versuchte auch mehrfach, mit den Fäusten nach dem anderen zu schlagen, verfehlte aber das Ziel. Der Widersacher trug einige schmerzende Stellen am unteren Rückenbereich davon.

Sein Mandant, erklärte Rechtsanwalt Geedo Paprotta, räume die ihm zur Last gelegten Taten in vollem Umfang ein. Es tue ihm aufrichtig leid. Nach der Auseinandersetzung hatte er seinen Zorn auch noch an einem Gartenzaun ausgelassen. Der sei mittlerweile auf seine Kosten repariert. Das Geständnis und die Reue spreche zwar für den Angeklagten, fand Staatsanwältin Isabella Rimbeck und auch, dass der Sachschaden vergleichsweise gering und die Verletzungen nicht ernsthafter Natur sind.

Aber die Faustschläge, hätten sie getroffen, hätten wesentlich schlimmere Verletzungen verursachen können. Dennoch könne, obwohl im Bundeszentralregister zwei Einträge, einer davon einschlägig, stehen, hier nochmal mit einer Geldstrafe gearbeitet werden. Rimbeck forderte 120 Tagessätze zu 25 Euro und die Übernahme der Kosten.

Hemmschwelle war gesenkt

Mit der Analyse des Vorfalls sei er einverstanden, erklärte Geedo Paprotta, doch bat er darum, seinem Mandanten nicht das Leben durch einen Eintrag im Führungszeugnis schwerer als nötig zu machen, zumal dieser sicherlich nicht der allein Schuldige an der Auseinandersetzung gewesen sei.

Richter Rainer Würth schloss sich dieser Sichtweise an und legte die Zahl der Tagessätze auf 90 fest. Auch war er überzeugt, dass das eine Promille Alkohol im Blut die Hemmschwelle bei dem jungen Mann herab gesetzt habe.

Etwas schleierhaft ist ihm aber, warum eine derartige Balgerei bei Gericht hatte landen müssen. An den Angeklagten gewandt, der selbst die Polizei gerufen hatte, sagte Würth: "Klug war das nicht".


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