Erste Informationsfreiheitssatzung im Landkreis Neumarkt

16.3.2017, 21:17 Uhr
Erste Informationsfreiheitssatzung im Landkreis Neumarkt

© Wolf-Dietrich Nahr

Ab dem 1. Mai wird jede natürliche oder juristische Person in der Gemeinde Berg einen "Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Gemeindeverwaltung (...) vorhandenen amtlichen Informationen" haben. Dieses neue Bürger-Ortsrecht schließt sogar das Recht auf Akteneinsicht mit ein. Die erste Informationsfreiheitssatzung legt aber auch ein Bündel von Gründen fest, denen zufolge die Kommune Auskünfte zum Beispiel mit Rücksicht auf personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnsse verweigern muss.

Bürgermeister Helmut Himmler erklärte vor dem 16:2-Votum des Berger Gemeinderates, die Satzung stelle einen "Beitrag zur Weiterentwicklung der Demokratie" dar, weil sie das partnerschaftliche Verhältnis von Bürgern und Kommunalverwaltung auf eine rechtliche Basis stelle.

Bereits 80 bayerische Kommunen haben solche Informationsfreiheitssatzungen. Diese sind im Freistaat möglich, weil es kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz gibt. Der Erlass der Berger Satzung geht auf eine Initiative des Ortsverbandes Neumarkt des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) zurück. Die Medienschaffenden setzen sich in allen Gemeinden des Landkreises Neumarkt für das Bürgerrecht ein. Allen Rathauschefs ist kürzlich ein Offener Brief der BJV-Initiatoren mit dem Appell zugegangen, auch Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen.

Keine Kommentare