Ex-Dekan Dennerlein fühlt sich „von Mitarbeitern gemobbt“

17.5.2019, 14:00 Uhr
Der Neumarkter Ex-Dekan Norbert Dennerlein akzeptiert das Urteil der kirchlichen Disziplinarkammer nicht und legt deshalb gegen seine Suspensierung Berufung eing.

© Johnston Der Neumarkter Ex-Dekan Norbert Dennerlein akzeptiert das Urteil der kirchlichen Disziplinarkammer nicht und legt deshalb gegen seine Suspensierung Berufung eing.

Der frühere evangelische Neumarkter Dekan ließ durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass er in Berufung gehen und das Urteil anfechten werde.

Als Grund gab er die Nebenmaßnahme an, die ihm die Disziplinarkammer
auferlegt hatte, wie sein Anwalt dem Evangelischen Pressedienst (epd)
auf Anfrage sagte. Danach hätte Dennerlein für fünf Jahre kein Amt in
Leitungsfunktion mehr ausüben dürfen. Nach dreijährigem Verfahren
hängt der Fall damit weiter in den Mühlen der kirchlichen Justiz.

Dennerlein musste sich vor der kirchlichen Kammer verantworten,
weil er beklagt wurde, „die nötige Distanz in zwei Fällen erwachsenen
kirchlichen Mitarbeitern gegenüber“ nicht gewahrt zu haben. Die
Kammer kam Mitte Februar zu dem Urteil, dass der Beklagte wegen
Verletzung seiner Amtspflicht seines Amtes enthoben und auf eine
andere Stelle versetzt wird. Laut Kammer hatte Dennerlein diesen
Schritt durch seinen Rücktritt im April 2016 bereits vorweggenommen.

Die Kammer, die mit zwei hauptberuflichen Richtern und zwei
theologischen Beratern besetzt ist, entschied ferner, dass der
Beklagte für die Dauer von fünf Jahren keine Vorgesetztenfunktion
mehr ausüben darf. Dies gelte ab dem Zeitpunkt, an dem das Urteil
Rechtskraft erhält, erklärte der Vorsitzende Richter Kilian
Brodersen. Seit Ende April liegt dem 58-jährigen Beklagten das Urteil
in schriftlicher Begründung vor. Ende Mai hätte das Urteil
rechtskräftig werden sollen.

Der frühere Neumarkter Dekan geht in Berufung, weil er weiterhin
davon ausgeht, dass er „von seinen Mitarbeitern gemobbt“ wurde, sagte
sein Anwalt. Deshalb werde Dennerlein das Urteil nicht akzeptieren.

Der Beklagte habe sich zwar mit der bayerischen Landeskirche
vergleichen wollen, sagte sein Anwalt. Dies wurde von der Kirchenleitung aber mit Verweis auf das Urteil der Disziplinarkammer abgelehnt. „Die ELKB sieht keine Veranlassung, Verhandlungen mit dem Ziel einer vergleichsweisen Einigung zu führen“, teilte ein Sprecher der Landeskirche mit.

Die Anfechtung des Urteils bedeutet, dass es jetzt zu einem
Berufungsverfahren vor dem Disziplinarhof der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD) in Hannover kommen wird. „Derartige Verfahren
können mehrere Jahre dauern“, teilte der Vorsitzende Richter Kilian
Brodersen auf epd-Anfrage mit. Solange das Berufungsverfahren
anhängig ist, sei das Urteil der Disziplinarkammer nicht
rechtskräftig.

Die Folgen der Berufung sind auch, dass es in der Causa Dennerlein
weder de facto noch de jure eine Suspendierung gegeben habe, erklärte
sein Anwalt. Die Versetzung auf eine Stelle als Pfarrer mit
allgemeinkirchlichem Auftrag sei im Einverständnis mit seinem
Mandanten erfolgt. Dennerlein ist seit Herbst 2016 am
Gottesdienst-Institut in Nürnberg tätig. Ob er diese Aufgabe auch in
Zukunft erfüllen wird, hängt nach Angaben seines Anwalts von einem
Gespräch ab, das dieser demnächst mit dem Personalchef der
Landeskirche haben werde.

Drei Jahre dauerte das Verfahren, in dem sowohl die beiden Opfer
als auch mehrere Zeugen befragt wurden. Die beiden Opfer waren
männliche Kirchenmitarbeiter im Erwachsenenalter, deshalb habe es
auch kein Strafverfahren gegeben. Dennerleins Anwalt gab an, dass
sich sein Mandant in ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung
befinde, „und hat von sich aus alles getan, um durch sein Verhalten
in Zukunft keinen Anlass zu Missverständnissen zu geben“. Eine
Tätigkeit als Gemeindepfarrer werde Dennerlein von sich aus nicht
mehr anstreben, sagte sein Anwalt.

Dennerlein war von März 2009 bis April 2016 Dekan in Neumarkt.
Davor war der promovierte Theologe mehrere Jahre als Oberkirchenrat
in Hannover tätig.

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