Festwirt in Neumarkt: Nein zu Eilentscheid

28.3.2019, 14:04 Uhr

 Über die Festwirt-Frage wird seit vielen Wochen intensiv berichtet. Die Stadt Neumarkt hat im Hinblick auf ein laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und auf die nichtöffentliche Entscheidung im Stadtrat bisher inhaltlich keine Stellungnahme abgegeben und wird dies während des andauernden Verfahrens beibehalten.

Eine von einem abgelehnten Festwirt-Aspiranten angestoßene "Eilentscheidung", also eine einstweilige Anordnung gemäß Paragraf 123 Verwaltungsgerichtsordnung, wurde nun mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26. März abgelehnt.

Zu den Entscheidungsgründen will die Stadt – ebenfalls mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren – auch keine Auskünfte erteilen.

Innerhalb von zwei Wochen können die Beteiligten gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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