Finanzspritze für Velburger Stadtgraben

28.10.2016, 09:25 Uhr
Finanzspritze für Velburger Stadtgraben

© Foto: Werner Sturm

Der Stadtrat hatte heuer in der Aprilsitzung den grundsätzlichen Beschluss gefasst, die Maßnahme Stadtgraben und Stadtgrabenweg zu realisieren. Die Verwaltung war beauftragt worden, einen Förderantrag zu stellen. Laut Bürgermeister Bernhard Kraus wurde die Planung im Laufe des Jahres fortgeführt und in mehreren Gesprächen mit den Anliegern verfeinert.

Der Stadtplaner und Landschaftsarchitekt Josef Garnhartner aus Deggendorf stellte die geplanten Maßnahmen detailliert vor. Demnach wird der Platz vor dem Nordtor umgestaltet. Dazu gehört, dass der kleine, von einer Mauer eingefasste Garten beim ehemaligen Götz-Anwesen abgesenkt und stattdessen ein kleiner Fußweg angelegt wird. Westlich des Torbereiches wird einem Privatmann die Einfahrt zu seinem Grundstück ermöglicht.

Im Bereich des Stadtgrabens ist die Stadtmauer noch deutlich erkennbar. Deren vorhandene Reste möchte die Stadt sanieren und im weiteren Verlauf eventuell mit einem Kalksteinmauerwerk ergänzen. Der vorhandene schmale Pfad soll zu einem eineinhalb Meter breiten Fußweg mit einem festen Unterbau und einer Asphaltschicht ausgebaut werden.

Nach Absprache mit den Anliegern dürfen die großen Fichten am Wegrand entfernt werden. Zäune werden erneuert, die Entwässerungssituation am Stadtgraben wird verbessert. Ein privater Garten darf künftig für die Zufahrt zum Stadtgraben benutzt werden.

Laut Garnhartner beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf rund 205 000 Euro. Um ein möglichst kostengünstiges Angebot zu bekommen schlug er vor, die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Umbau der Burgstraße, aber in einem getrennten Baulos, auszuschreiben.

Bürgermeister Kraus teilte mit, dass das Vorhaben mit 60 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst wird. Den Vorschlägen von Diplomingenieur Garnhartner folgte das Gremium mit acht zu sechs Stimmen.

Ein weiterer Tagespunkt war das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Hier läuft derzeit eine Teilfortschreibung und die Kommunen können noch bis 15. November eine Stellungnahme dazu einreichen. Diplomingenieur Bernhard Bartsch aus Sinzing hat sich das LEP beziehungsweise die geplante Fortschreibung angeschaut. Demnach sei die Stadt Velburg auf Grund seiner Entwicklung nicht im Anhang fünf gelistet, in dem strukturschwache Gemeinden und Städte aufgeführt sind. Die angrenzenden Kommunen im Landkreis Amberg Sulzbach seien jedoch als Raum mit besonderem Handlungsbedarf dargestellt. Diese Gemeinden hätten zum Beispiel den Vorteil, dass bei neuen Gewerbegebietsausweisungen ohne Siedlungsanbindung die Genehmigung erleichtert werde.

Bartsch und Bürgermeister Kraus vertraten die Auffassung, dass es hinsichtlich einer möglichen Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets zwischen der Staatsstraße 2220 und der Kreisstraße NM 1 sinnvoll wäre, den Antrag zu stellen, dass die Stadt Velburg als Raum mit besonderem Handlungsbedarf deklariert wird. Grund dafür sei auch die besondere Lage und Angrenzung an den Truppenübungsplatz. Das wurde so beschlossen.

Einvernehmen gab es für die Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern mit Garagen und Carports in der Wohnsiedlung am Hohen Kreuz.

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