Große Mehrheit für örtliches Medienrecht in Lauterhofen

11.11.2017, 10:21 Uhr
Große Mehrheit für örtliches Medienrecht in Lauterhofen

© Wolfgang Fellner

Demokratie braucht Transparenz und Vertrauen, sagte Bürgermeister Ludwig Lang (FW) in Hinblick auf die von den Medienschaffenden angeregte Satzung zur Unterstützung der Pressefreiheit. Lang plädierte allerdings dafür, die Mustersatzung anzunehmen, ohne Wünsche und Änderungen einzuflechten. Und er sprach sich abweichend von der Mustersatzung für eine Befristung der Geltungsdauer bis zum Ablauf dieser Legislaturperiode am 30. April 2020 aus.

"Jeder will diese Satzung", betonte der dritte Bürgermeister Anton Preißl (SPD). "Das ist ganz wichtig." Preißl störte sich jedoch an der vorgelegten Form und wünschte sich Ergänzungen. Zur Meinungsfreiheit gehöre auch, Informationen zu bekommen, was mit der Satzung dann auch "verbrieftes Recht" sei. Allerdings werde die Informationsfreiheit in der Mustersatzung lediglich auf Gemeindeangehörige beschränkt. "Im Gerüst" sei die vorgelegte Fassung akzeptabel, doch müssten die Informationen jedem Bürger zugänglich gemacht werden, unabhängig von der Gemeindezugehörigkeit. Dieser Punkt liege auch dem Bayerischen Journalisten-Verband am Herzen, betonte Preißl, das sei "der entscheidende, wichtige Punkt".

Kampfabstimmungen zu Details

Bürgermeister-Stellvertreter Preißl beklagte insbesondere den Paragraphen 6.1, in dem es heißt, es bestehe keine Veröffentlichungspflicht oder Informationszugang "soweit und solange die Preisgabe von Informationen dem Wohl des Bundes, des Landes oder der Gemeinde Nachteile bereiten würde". Dies sei ein "dehnbarer Begriff", mit dem man letztendlich alle Ansprüche abwehren könne, erläuterte der Jurist. Dieser Absatz sei zu streichen. "Völlig grundlos" sei eine Befristung zum Ablauf der Legislaturperiode, betonte Preißl, der Wert darauf legt, den Bürgern Transparenz zu garantieren.

"Überflüssig" nannte Marktrat Ludwig Härteis (ÖDP) die Satzung in der vorliegenden Form. Informationen für hauptberufliche Pressevertreter freizugeben, unabhängig von der Gemeindezugehörigkeit, sei das Mindeste. Preißl beantragte "im Paket", die Satzung zu ergänzen um den Passus, dass jedem Bürger unabhängig von der Gemeindezugehörigkeit auf Antrag die Informationen zugänglich gemacht werden, den Paragrafen 6.1 komplett zu streichen und die Befristung herauszunehmen. Dieser Antrag wurde jedoch mit einem Abstimmungsergebnis von 5:11 abgelehnt.

Mit 14:2 Stimmen wurde hingegen der Antrag von Ludwig Härteis zur Freigabe der Informationen für hauptberufliche Pressevertreter angenommen. Die Befristung bleibt Bestandteil der Satzung, hierüber wurde nicht gesondert abgestimmt.

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