Habersmühle: Binsen und bedrohte Spechte

31.10.2020, 10:15 Uhr
Habersmühle: Binsen und bedrohte Spechte

© Kühn/dpa

Es würden gesetzlich geschützte Biotope wie eine seggen- und binsenreiche Nasswiese, naturnahe Verlandungsbereiche an einem Fließgewässer sowie Auwald vollständig überplant. Ihre Beeinträchtigung oder Zerstörung unterliege nicht der Abwägung. Die Behörde sieht deshalb erhebliche rechtliche Hindernisse. "In der Konsequenz würden diese zur Nichtigkeit des Planes führen".

Eine Ausnahme sei nur möglich wenn ein gleichartiges Biotop erstellt werde oder "ein überwiegend öffentliches Interesse an die Umsetzung des Bebauungsplans besteht (was jedoch fraglich ist)."

Ausgleichsmaßnahmen müssten vor der Erschließung stattfinden. "Letzteres bedeutet konkret für Mittel-, Klein- und Grünspecht; dass vor dem Eingriff in eichen-, espen- und erlenreichen Waldbestände andere Waldflächen in der nahen Umgebung aus der forstlichen Nutzung genommen werden müssen, so dass Ersatzhabitate für diese drei Arten zur Verfügung stehen. Dabei muss die Wirksamkeit dieser Maßnahme durch ein Monitoring belegt und kontrolliert werden.

D.h. der Baubeginn ist erst in ein paar Jahren! Insofern können wir nur nochmals appellieren, Eingriffe in die hochwertigen Biotope zu unterlassen oder zumindest deutlich zu minimieren."

Das Stadtplanungsamt entgegnet, dass anders als im Vorentwurf mittlerweile ein Abstand von mindestens fünf Metern zur Nasswiese eingehalten werde. In Abstimmung mit Europoles habe man geprüft, inwiefern ein Eingriff in die nördlichen Waldbereiche vermieden werden könne. "Aufgrund der notwendigen Geländeveränderungen für die Produktionsprozesse ist dies jedoch nicht möglich."

Die Stellungnahme wurde im Neumarkter Stadtrat kontrovers diskutiert. Dennoch wurde der Bebauungsplan mit 28:6 Stimmen abgesegnet.

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