Handwerker überklebt Preisschilder in Neumarkter Baumarkt

22.8.2019, 15:15 Uhr

  Doch man kam ihm auf die Schliche. Wegen Urkundenfälschung und Betrugs stand er vor dem Amtsgericht Neumarkt.

Sein Vorgehen war wohl überlegt. Von Blumentöpfen zog er die Etiketten ab und überklebte damit die auf hochwertigen Beleuchtungsartikeln. Statt der dafür fälligen 1157 Euro bezahlte er an der Kasse insgesamt nur etwas über 30 Euro.

Eine aufmerksame und misstrauische Mitarbeiterin des Marktes hatte beobachtet, wie er seinen Einkaufswagen voll lud. Als sie vorsichtshalber an der Kasse die Belege einsah, stellte sie fest, dass die dort aufgeführte Kaufsumme auf keinen Fall mit den auf dem Band vorgelegten Waren übereinstimmen konnte.

Kamera brachte den Beweis

Deshalb verständigte sie den Hausdetektiv, der sich anhand der Belege die Videoaufnahmen an der Kasse auf die Sekunde genau ansehen konnte. Die Parkplatzüberwachung lieferte dann auch noch ein weiteres Bild des Verdächtigen im Fahrzeug und als Dreingabe noch die Autonummer. Über den Halter wurde der mutmaßliche Täter identifiziert und der machte dann gleich reinen Tisch.

Er sei kein Krimineller, versicherte der Handwerker Richter Rainer Würth, aber seine finanzielle Lage sei damals sehr brenzlig gewesen, "brutal eng", und sei es heute noch: Er war mit seinem eigenen Betrieb in die Insolvenz gegangen und im neuen Job als Angestellter habe er nicht viel verdient, aber eine hohe Miete bezahlen müssen. Das ließ Richter Rainer Würth in gewisser Weise als Erklärung gelten, auch wenn die Tat alles andere als spontan war, sondern wohl durchdacht und geplant.

Gemeinnützige Arbeit statt Geldstrafe

Dazu kommen zwei Eintragungen im Bundeszentralregister, die für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Stefanie Gerngroß besagten, dass sich der Angeklagte von Geldstrafen bislang nicht sonderlich habe beeindrucken lassen. Sie forderte eine Haftstrafe von neun Monaten, die jedoch auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Spüren solle er eine Geldauflage von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Dass er die tatsächlich bezahlen könnte, da hatte Richter Rainer Würth so seine Zweifel. Deshalb brummte er ihm als Auflage 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf. Zusätzlich zu den acht Monaten Haft, die ihm drohen, wenn er sich innerhalb einer Bewährungszeit von drei Jahren etwas zu Schulden kommen lässt.

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