Ab sofort

Im Klinikum Neumarkt gilt: 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht

9.11.2021, 16:46 Uhr
Wer einen Patienten im Klinikum besuchen will, braucht eine FFP2-Maske und einen 2G-Nachweis.

© Günter Distler, NNZ Wer einen Patienten im Klinikum besuchen will, braucht eine FFP2-Maske und einen 2G-Nachweis.

Im Neumarkter Klinikum gilt ab sofort 2G, nur Menschen mit eine Nachweis über eine Impfung oder einen überundenen Corona-Infekt werden eingelassen. Ein negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest reicht nicht mehr aus. Außerdem gilt FFP2-Maskenpflicht.

Die bayerische Staatsregierung hatte am 3.November. auf die zuletzt deutlich gestiegenen Corona-Zahlen mit strengeren Regeln reagiert, die geänderte 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung trat am 6. November in Kraft. Seit 9. Novembe steht die bayerische Krankenhaus-Ampel auf Rot, da mehr als 600 COVID-19-Patienten auf den bayerischen Intensivstationen liegen.

Ausnahmefälle existieren für die Begleitung Sterbender. Weitere Informationen gibt es auf der Corona-Info-Seite des Klinikums.

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