Gegen Geldauflage eingestellt

Jäger schoss sein Gewehr in der Sandgrube warm

28.7.2021, 11:21 Uhr

Von der wusste allerdings ein Mitarbeiter des Sandgruben-Betreibers nichts. Er informierte, mit beigelegtem Foto als Beweis, das zuständige Bergamt in Bayreuth und so nahmen die Dinge ihren Verlauf. Vorläufige Endstation war die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, wo man in Waffendingen keinen Spaß versteht und offenbar auch wenig Ahnung von der Materie hat. Als Tontaubenschießen wurde die Tätigkeit des Jagdausbilders interpretiert. Dann hätte es sich allerdings um einen Kunstschützen handeln müssen, denn auf die Scheiben ballert man mit dem Schrotgewehr und nicht mit der Kugelbüchse, wie auf dem Foto klar zu erkennen.

Jedenfalls bekam der Jagdausbilder einen Strafbefehl wegen unerlaubten Führens einer Langwaffe über 60 Tagessätze zu 30 Euro zugeschickt. Dagegen legte dieser Einspruch ein. Vom Amtsgericht Neumarkt wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 200 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse.

Der Angeklagte räumte ein, das er in dieser, in der Rekultivierung befindlichen Sandgrube auch schon mit Flinten hantiert hatte. Drei neue Schrotgewehre mussten in letzter Zeit auf ihre Tauglichkeit überprüft werden. „Ich und acht andere Jäger, deren Namen ich hier nicht unbedingt nennen möchte, nutzen das Areal, weil der reguläre Schießplatz zuletzt gesperrt war“, ergänzte der 36-Jährige, Das sei auch die Erklärung für die zahlreiche Patronenhülsen unterschiedlichen Kalibers und der leeren Kartuschen.

Zudem befinde sich die frei zugängliche Sandgrube innerhalb seines Reviers. An einem angrenzenden Weiher sei er schon auf Entenjagd gegangen und in dem Gelände befinde sich auch ein Ansitz für die Sauenjagd. An besagtem Tag habe er tatsächlich auf eine Tontaube geschossen. Die habe aber auf einem hohen Sandwall als Kugelfang gelegen und als Zielscheibe gedient. Auf dem Foto sehe man auch deutlich, das er eine Büchse in der Hand halte, die er gerade von einem Bock genommen hatte, der als feste Unterlage beim Anschlag diente.

Auf Vorhaltungen von Richter Rainer Würth gestand der Jagdausbilder jedoch ein, dass ihm bewusst gewesen sei, sich in einer gewissen Grauzone zu bewegen. Und so akzeptierte er gerne den Vorschlag, den ihm Richter und Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam nach kurzer Beratung anboten. Die 200 Euro bezahlte er an Ort und Stelle. Rainer Würth riet ihm, sich entweder die schriftliche Einverständniserklärung des Sandgruben-Besitzers zu besorgen oder die Schießübungen doch lieber an einem offiziellen Schießstand zu absolvieren.


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