Jura-Volksfest: Justiz stellt Ermittlung wegen Bestechung ein

29.12.2020, 17:04 Uhr

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat nun Ermittlungen gegen den Kommunalpolitiker und den Gastronomen eingestellt und von der Einleitung eines Verfahrens abgesehen. Das hat Thumanns Anwalt Harald Straßner den Neumarkter Nachrichten mitgeteilt.

Die Justiz ist 2019 mit dem Fall konfrontiert worden, weil ein Neumarkter Bürger der Staatsanwaltschaft in Nürnberg einen NN-Bericht über eine nichtöffentliche Sitzung des Festausschusses des Neumarkter Stadtrates zugeleitet hat. Diese Sitzung mit entsprechender Bewirtung fand damals in einem Neumarkter Restaurant des Gastronomen statt, der später vom Neumarkter Stadtrat den Zuschlag für die Volks- und Frühlingsfeste bis 2021 erhalten hat. Bei der Sitzung ging es auch um die Vorberatung des Vergabeverfahrens.

"Nie über einen Anfangsverdacht hinausgekommen"

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte Vorermittlungen eingeleitet, aber den Fall an die Generalstaatsanwaltschaft München weitergegeben, weil der "Vorwurf der Abgeordnetenbestechung" im Raum gestanden habe. Nach dem Strafgesetzbuch wären von einer einschlägigen Norm auch kommunale Mandatsträger betroffen. Erste Gerichtsinstanz wäre dann das Oberlandesgericht München gewesen.

"Dieser Fall ist über einen Anfangsverdacht nicht hinausgekommen, die Generalstaatsanwaltschaft hat den Sachverhalt umfassend und sehr lange geprüft und von der Einleitung eines Verfahrens abgesehen", sagte Rechtsanwalt Harald Straßner im Gespräch mit den Neumarkter Nachrichten.

Der im Vergabeverfahren unterlegene Wirt war bereits im Sommer 2019 mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.

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