Kein Widerspruch gegen Windräder

22.5.2015, 12:50 Uhr
Kein Widerspruch gegen Windräder

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In der jüngsten Ratssitzung war dieser Punkt zurückgestellt worden, weil die Räte mehr Informationen zum Thema als Entscheidungsgrundlage wollten. Rechtsanwalt Armin Brauns, der die Marktgemeinde in Sachen Windkraft berät, erläuterte ausführlich die aktuelle Gesetzeslage und mögliche Konsequenzen eines Widerspruchs für die Nachbargemeinde.

Derzeit gelte in Bayern die 10H-Regelung für Windkraftanlagen. Diverse Klagen lägen dagegen bereits vor, sowohl in Bezug auf Einzelfälle als auch gegen die gesamte Regelung. Kern dabei sei die Frage, ob ein Land überhaupt gegen ein Bundesgesetz einschreiten könne.

Einzelgehöfte sind Ausnahmen

Ob die 10H-Regelung bleiben werde, sei nicht gesichert, kippe sie, gelte wieder die Privilegierung, Anlagen könnten bis auf 400 Meter an die Wohnbebauung heranrücken, sofern eine Gemeinde keine Konzentrationszone für Windkraft ausgewiesen habe. Die 10H-Regelung sei eine „Entprivilegierung“ für Windräder, Ausnahme bilden Einzelgehöfte und Splittersiedlungen.

Bestehende Planungen von Konzentrationsflächen hätten weiterhin Bestand, sofern die Gemeinde diese beibehalten wolle. Dort gelte die 10H-Regelung nicht. In Lauterhofen betrifft das die „Mantlacher Höhe“, die per Beschluss bei der jüngsten Sitzung als Sondergebiet für Windkraftanlagen aufgehoben wurde.

Den Gemeinden sei die Möglichkeit eingeräumt worden, Widerspruch gegen die Planung einer Nachbargemeinde einzulegen, sofern das Gebiet bis 2000 Meter an die Wohnbebauung der eigenen Gemeinde heranrücke, ein „völliges Novum“, betonte Brauns. Liege ein Widerspruch vor – die Frist dafür lief bis 21. Mai –, dann sei die Planung der Nachbargemeinde „tot“.

Starker Eingriff

Das greife stark in die Rechte der Nachbargemeinden ein und habe Konsequenzen für den Nachbarn, der für seine Planung bereits viel Geld und Zeit investiert habe. Auch hierzu seien bereits Klagen anhängig, sagte Brauns. Der Nachbar könne dieselbe Fläche wieder ausweisen, dabei müssten dann die Belange der Nachbarn mit berücksichtigt werden (Abwägung), ein neues Widerspruchsrecht gebe es nicht.

Mit dem Widerspruch sei den Gemeinden die „Chance“ gegeben worden, zum Schutz der Bürger gegen die Nachbarn vorzugehen, meinte der dritte Bürgermeister Anton Preißl, der sich entschieden für einen Widerspruch gegen einige der Nachbargemeinden einsetzte. Ein „Vetorecht“ sei der Widerspruch aber nicht, entgegnete Brauns.

„Nicht sauber gemacht“

Brauns warnte, eine Nachbargemeinde könne durch das „Zerschießen“ der Planung auch in eine Verhinderungsplanung hineinkommen, sofern nicht mehr genügend alternative Fläche verfügbar sei. Brauns begrüßte grundsätzlich die 10H-Regelung, bedauerte jedoch, sie sei „handwerklich nicht sauber gemacht worden“.

Eine „Mitleidsschiene“ für die Nachbargemeinden „sollten wir jetzt nicht spielen“, appellierte Preißl und erinnerte an die Einsprüche des Marktes gegen Windkraftanlagen beispielsweise in Offenhausen, Alfeld und Pilsach, die in „keinster Weise“ berücksichtigt worden seien. Anlagen stehen bis auf 600 Meter am Freiberg oder nah an Dippersricht und Mettenhofen.

Da dürfe man nicht „Äpfel mit Birnen vergleichen“, meinte Marktrat Benno Eichinger. Freiberg sei ein Einzelgehöft, Mettenhofen und Dippersricht in seinen Augen Splittersiedlungen. Auch Architekt Jörg Ermisch, der für Lauterhofen die Konzentrationszonen plant, zähle Dippersricht nicht als „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, informierte Christoph Fink von der Marktverwaltung.

„Wir sind keine Juristen“

Was als Splittersiedlung gewertet werde, könnten die Markträte nicht entscheiden, „wir sind keine Juristen“ und „nicht kompetent“, sagte Marktrat Ludwig Härteis und sprach sich daher gegen einen Widerspruch aus.

Das sei „völlig undefiniert“, erwiderte Preißl, mehr Informationen dazu könnten derzeit nicht kommen, er wolle keine „Vogel-Strauß-Politik“. Dass Dippersricht eine Splittersiedlung sei, wolle er „Schwarz auf Weiß haben“.

Preißl plädierte für Widerspruch gegen die Planungen von Altdorf, Alfeld, Happurg, Offenhausen, Pilsach und Birgland und pochte darauf, speziell im nördlichen Gemeindegebiet die Planungen „auszuhebeln“.

Letztendlich wurde mit Ausnahme von Berg über sämtliche Nachbarn abgestimmt.

Das Ergebnis: Es wird keinen Widerspruch geben. Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen sehen so aus: Offenhausen fünf für, zehn gegen Widerspruch, Happurg vier zu elf, Alfeld vier zu elf, Birgland sechs zu neun, Pilsach drei zu zwölf, Velburg null zu fünfzehn.

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