Amtsgericht Neumarkt
Kinderpornos auf dem Smartphone waren schmuddeliger "Beifang"
10.5.2022, 15:53 UhrUnter den knapp 60.000 pornografischen Bildern und Filmchen, die ein 31-Jähriger auf seine Datenträger herunter geladen hatte, waren auch einige kinderpornografische Natur. Dafür kassierte er einen Strafbefehl von 45 Tragessätzen zu je 100 Euro.
Die vom Angeklagten eingesetzten elektronischen Geräte wurden eingezogen.
Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam ging von „Beifang“ aus. Es sei nicht nachweislich die Absicht des jungen Mannes gewesen, diese üblen sexuellen Darstellungen auf seinem Smartphone und seinem Laptop zu speichern. Es sei auch nicht bewiesen, dass er sie überhaupt angesehen hat.
Es gilt noch altes Recht
Richter Rainer Würth griff den Vorschlag der Staatsanwaltschaft auf und baute gleichzeitig der zu erwartenden Entrüstung über ein „zu mildes“ Urteil vor. Der Angeklagte, der vereinbarungsgemäß nicht zur Verhandlung erschienen war, habe überdies das Glück, dass seine Taten aus dem Jahr 2021 noch unter die alte Gesetzgebung fallen. Nach der neuen wäre ihm ein Jahr Haft mindestens sicher gewesen.
Würth und Leykam finden es zwar richtig, dass gegen Kinderpornografie härter vorgegangen wird. Sie bedauern aber, dass das aktuelle Gesetz den Spielraum der Justiz sehr einschränke.
Empörter Mutter droht Gefängnis
Thomas Leykam nannte ein Beispiel. Wenn eine Mutter auf dem Handy ihres Sprößlings solche unappetitlichen Dateien entdeckt, sich empört und sie den Müttern der Freunde ihres Sohnes zur Warnung schickt, blühe ihr gnadenlos ein Jahr Haft, obgleich sie es doch nur gut gemeint hätte.
Aber da mache das neue Gesetz keinen Unterschied. Es sei mit heißer Nadel und zu viel politischem Populismus gestrickt worden.
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