Knarren im Kofferraum: Angler in Mühlhausen rastete aus

20.5.2020, 09:18 Uhr
Knarren im Kofferraum: Angler in Mühlhausen rastete aus

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Dem 59 Jahre alten Angeklagten wurde Beleidigung in zwei und Bedrohung in vier Fällen vorgeworfen. Um es gleich vorweg zu sagen: Er räumte das ein, hatte dem Gericht in einer Stellungnahme aber vorab mitgeteilt, dass er provoziert worden sei.

Er habe am Abend des 31. August letzten Jahres friedlich am Ufer des Alten Kanals bei Mühlhausen gestanden und geangelt, als sich eine kleine Gruppe Leute mit mehreren Hunden näherte. Eine Frau habe ihren Vierbeiner wenige Meter entfernt von ihm ins Wasser geschickt. Das habe ihn aufgebracht. Nicht nur, dass das Planschen des Tieres die Fische verscheucht hätte, es habe auch die Gefahr bestanden, dass er beim Einholen des mit Haken versehenen Blinkers den Hund verletzte. "Das hätte dann erst ein Geschrei gegeben", mutmaßte er.

Störenfriede "wegpusten"

Als er die Hundehalter aufforderte, die Wasserspiele mit ihren Zamperln weiter entfernt von ihm zu veranstalten, habe er nur die Antwort bekommen, er solle sich gefälligst an eine andere Stelle verziehen. Da sei er, gab der 59-Jährige zu, ausgerastet und habe sich im Ton vergriffen. Er beschimpfte die Gruppe als "asoziales Gesindel und Penner" und er drohte, seine Waffe aus dem Auto zu holen und die Störenfriede "wegzupusten." Dann packte er seine Angelsachen zusammen, setzte sich ins Auto und fuhr weg.

Wenig später hielt ihn die zu Hilfe gerufene Polizei auf und stellte im Wagen eine Gaspistole und eine Gasdruckwaffe mit 1000 Diabolos, Bleimunition vom Kaliber 4,5 Millimeter, sicher. Damit hatte er sich auch eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht, denn, um die Pistole im Auto mit sich führen zu dürfen, hätte er einen kleinen Waffenschein gebraucht. Zwei der Spaziergänger fühlten sich beleidigt und stellten Strafanzeige, alle vier sahen sich bedroht und zeigten auch das an.

Vielleicht war es nicht besonders klug, angesichts dieser Vorwürfe mit einer mit Totenköpfen bedruckten Mund-und-Nasen-Maske zu erscheinen. Aber auf das Gericht machte das offensichtlich keinen bedrohlichen Eindruck. Richter Rainer Würth zeigte sogar ein gewisses Verständnis: "Sie waren stinksauer, klar, haben aber auch sauber vom Leder gezogen." Da der Sachverhalt klar war, waren die Aussagen der Zeugen nicht mehr notwendig.

Auch Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam ging von einer Provokation durch die Hundehalter aus, die jedoch nicht die Ausdrücke und die Drohung mit einer Waffe rechtfertigten. Das Geständnis spreche für den Angeklagten, sieben, allerdings nicht einschlägige, Vorstrafen gegen ihn. Leykam forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro.

Angespannte Finanzlage

Das hätte die Familie des Mannes, der seit einer Erkrankung vor 20 Jahren den Haushalt führt, während seine Frau arbeitet (derzeit kurz) und das Geld verdient, schon sehr belastet. Deshalb ging Richter Rainer Würth in seinem Urteil auf 60 Tagessätze zu je zehn Euro herunter, zahlbar in Raten von 60 Euro.

Auch er nahm Bezug auf die Vorstrafen. Die letzte Verurteilung liege aber schon sieben Jahre zurück. Zudem gebe es keinen Hinweis darauf, dass der Angeklagte überhaupt von der Waffe habe Gebrauch machen wollen.

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