Knast wegen Zahnbürste

1.3.2015, 11:15 Uhr
Knast wegen Zahnbürste

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Dämlich und leichtfertig sei das gewesen, sagte ihr Pflichtverteidiger, was seine Mandantin getan habe. Doch auch er hatte zunächst Mühe, der 41-Jährigen das Eingeständnis zu entlocken, dass sie die elektrische Zahnbürste mit der Absicht eingesteckt habe, sie durch die Kasse eines Verbrauchermarktes zu schmuggeln.

Vielmehr behauptete die Angeklagte, sie habe das elektrische Gerät schlicht in dem Rucksack vergessen, in dem sie ihre Einkäufe untergebracht hatte.

„Wissen Sie, ich glaube Ihnen das nicht“. erklärte Würth. Denn die übrigen Einkäufe hatten einen Wert von etwa acht Euro, die Elektrozahnbürste und ein Brauseaufsatz, die sie in einer separaten Tasche des Rucksackes transportiert hatte, waren mehr als zwei Mal so teuer.

Trotz des Geständnisses nach kurzer Besprechung mit dem Verteidiger sah Staatsanwältin Laura Heinz angesichts einer Latte einschlägiger Vorstrafen und einer laufenden Bewährung keine Möglichkeit, um Haft herum zu kommen. Sie forderte vier Monate ohne Bewährung.

Der Pflichtverteidiger bat um eine Bewährungsstrafe. Wenn seine Mandantin ins Gefängnis müsse, sei es vorbei mit dem derzeit laufenden Praktikum und der Aussicht auf eine Ausbildung. Die vergleichsweise günstige Wohnung sei weg und die Mutter der 41-Jährigen, die mit einer schweren Erkrankung im Klinikum liege, sei dann allein. Außerdem liege die letzte Verurteilung wegen eines Eigentumdelikts schon fünf Jahre zurück. Die Angeklagte wolle endlich Ruhe in ihr Leben bringen.

Ohne Haftstrafe ging es auch für Richter Rainer Würth nicht. Mit einem Monat und zwei Wochen blieb er am unteren Rand, verbunden mit der Hoffnung für die Angeklagte, dass die laufende Bewährung nicht widerrufen werde. Mit der Hoffnung aber auch, dass er sich in seiner eher negativen Zukunftsprognose für die Frau täuschen möge.