Diskussionen im Markgemeinderat

Lauterhofen: Mobilfunkmasten und laute Motorrad-Werkstatt

19.10.2021, 09:48 Uhr
Wo Platz für Mobilfunkanlagen ist, war ein Thema der Marktratssitzung in Lauterhofen. 

© Günter Distler, NN Wo Platz für Mobilfunkanlagen ist, war ein Thema der Marktratssitzung in Lauterhofen. 

Bereits im April dieses Jahres hat der Lauterhofener Marktrat ein Mobilfunkkonzept beschlossen. Dazu hat nun der beauftragte Rechtsanwalt einige Konkretisierungen im Detail angeregt, dabei gehe es insbesondere um den Aspekt der Vorsorge. Gesucht werden geeignete Standorte für Mobilfunkanlagen, die möglichst landschafts- und ortsbildverträglich und im Hinblick auf Wohnbebauung immissionsoptimiert sind.

Marktrat Xaver Lang erkundigte sich mit Blick auf den Sendemasten in Trautmannshofen, inwieweit unter Umständen bestehende Anlagen mit einbezogen werden. Möglich seien bestehende Anlagen schon, informierte der Bürgermeister.

Nachbar stört sich an Motorradwerkstatt

Ärger gab es wegen der Nutzungsänderung einer bestehenden Scheune in Trautmannshofen zur Servicewerkstatt für Motorräder. Der entsprechende Bauantrag sei eingegangen, die Werkstatt ist in Betrieb. Ein (nicht direkter) Nachbar habe sich beschwert über Belästigungen – sei es wegen Fahrzeugen, die auf dem Gehweg in der ohnehin schon engen Straße parkten, oder auch wegen dem Aufheulen von Motoren in oder vor der Werkstatt – und ersucht, eine Genehmigung zur Nutzungsänderung nicht zu erteilen.

Das wurde kontrovers diskutiert. Der örtliche Marktrat Xaver Lang meinte, er sei jedenfalls nicht grundsätzlich gegen die Werkstatt. Die Emissionen zu prüfen sei Sache des Landratsamtes. Bürgermeister Lang sagte, der Betrieb sei ihm noch aus der vorherigen Zeit in Lauterhofen bekannt, dort habe es keine Beschwerden gegeben. Die Nutzungsänderung wurde mit einer Gegenstimme genehmigt.

Frist für Sanierungen verlängert

Verlängert wird die Frist zur Festlegung eines Sanierungsgebietes in Lauterhofen. Im Satzungsbeschluss von Januar 2016 wurde die Geltungsdauer bis Ende 2025 befristet, diese Frist wurde jedoch nicht in der Satzung verankert. Das Ziel, das Ortsbild bis dahin zu verschönern, könne jedoch nicht eingehalten werden, hieß es. Derzeit sei der Markt dabei, eine Gestaltungsfibel zu erlassen, in der Richtlinien festgeschrieben werden, die im Sanierungsgebiet einzuhalten seien, informierte Bürgermeister Lang.

Lauterhofen will Schönes erhalten und ein Sanierungsgebiet festlegen, hier die neu gestaltete Alte Mälze. 

Lauterhofen will Schönes erhalten und ein Sanierungsgebiet festlegen, hier die neu gestaltete Alte Mälze.  © Foto: Axel Öland

Eine Geltungsdauer von 15 Jahren soll gemäß der Regierung der Oberpfalz nicht überschritten werden, könne jedoch verlängert werden. Diese Frist soll jetzt ausgeschöpft werden bis Ende 2035.

Planungen für Jubiläumsfeier laufen

In Lauterhofen hat die Lenkungsgruppe für die Planungen zur 1300-Jahrfeier mit gleichzeitiger Feier von 900 Jahren Marktrecht ihre Arbeit aufgenommen, erst kürzlich gab es dazu ein Treffen in der Alten Mälze. Die Mitglieder seien sich einig, das ganze Jahr feiern zu wollen mit verschiedenen Themen wie Geschichte, Kultur und anderem. An alle Vereine ging die Bitte, sich Gedanken zu machen und sich bei der Marktverwaltung zu melden.

Kleinerer Grünstreifen

Für die erste Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Lauterhofen-Süd II“ wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich.
Wie Bürgermeister Ludwig Lang bei der Marktratssitzung informierte, ist die Gemeinde aktuell in Verhandlung mit möglichen Investoren für die betroffenen Flächen.

Am Bebauungsplan für den Gewerbepark Lauterhofen-Süd II sind einige Änderungen notwendig. 

Am Bebauungsplan für den Gewerbepark Lauterhofen-Süd II sind einige Änderungen notwendig.  © colourbox.de

Die aktuellen Planungen dieser Interessenten würden einen kleineren Grünstreifen in Richtung Staatsstraße vorsehen, eine optimale Nutzung des Grundstücks sei nur unter Verlegung der ursprünglich geplanten Zufahrtsstraße in Richtung Osten möglich. Das derzeit laufende Änderungsverfahren wird eingestellt, von der Weiterführung des vereinfachten Verfahrens wird abgesehen.

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