Mehr Freiheit auf den Neumarkter Gräbern

16.11.2019, 06:30 Uhr
Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen künftig nur aufgestellt werden, wenn sie ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.

© dpa Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen künftig nur aufgestellt werden, wenn sie ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.

Für die Hinterbliebenen sind drei andere Änderungen wichtiger. Sie betreffen die Gestaltung der Grabstellen. Hier sollen künftig mehr Freiheiten möglich sein. "Es gibt nicht mehr so viele Einschränkungen", sagt Friedhofsreferenten Heiner Zuckschwert, der sich mit dem vom Verwaltungssenat abgesegneten Entwurf "mehr als nur zufrieden" zeigt. Wenn nun noch der Stadtrat sein Okay gibt, gelten die neuen Regen ab dem 1. Januar 2020.

Auf dem Stadtfriedhof an der Regensburger Straße sowie in Labersricht/Wolfstein, Stauf und Pölling ist künftig in bestimmten Bereichen eine Komplettabdeckung der Grabstellen erlaubt. Auch bei Urnenerdgräbern sind Komplettabdeckungen zulässig. Ansonsten müssen mindestens ein Drittel der Grabfläche frei bleiben. Diese Beet sind gärtnerisch zu gestalten und bis zum Ablauf der Ruhefrist oder Nutzungszeit zu pflegen.

Auf den Friedhöfen Woffenbach, Stauf und Labersricht /Wolfstein werden gestaltungsfreie Bereiche ausgewiesen. Hintergrund ist ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht Regensburg, den die Stadt zwar gewonnen hat. Doch die Richter gaben der Kommune auf den Weg, sie solle dem Bürger mehr Entfaltungsmöglichkeiten gebe, Auf den den neuen Bereichen Dort kann sich jeder innerhalb gewisser Grenzen selbst verwirklichen und seiner Individualität Ausdruck verleihen auch im Angesicht der Ewigkeit. Eine Grundregel gilt trotzdem: Das Grabmal darf den Friedhof weder verunstalten noch Ärgernis erregen.

Und schließlich sind Ausnahmen von der Satzung grundsätzlich möglich, dank eines Ausnahmeparagrafen. "Die Friedhofsverwalter ist mit vielen kleinen Wünschen konfrontiert gewesen, denen sie gerne entsprochen hätte,, aber bisher wegen der Satzung nicht konnte. Jetzt gilt: Wenn jemand etwa ein Engelchen auf die Grabfläche stellen möchte, ist dies in der Regel okay.

Alles wird aber auch künftig nicht möglich sein. An den Urnenstelen darf kein zusätzlicher schmuck mit Steinklebern befestigt werden. Steine aus dem heimischen Garten, Glücksbringer oder pausbäckige Putten bleiben tabu. Ausnahmen sind Fotos der Verstorbenen bis zu einer Größe von sechs mal zehn Zentimetern, wenn diese wetterbeständig und bruchsicher sind.

Keine Kommentare