Mutter muss in Psychiatrie

13.3.2008, 00:00 Uhr

Schon seit längerem leidet die Hausfrau an Schizophrenie. Als Unrecht erschien ihr ihre Tat deshalb nicht. «Eigentlich wollte sie ihrem 12-jährigen Buben nur helfen und ihn von seinen schulischen Problemen erlösen», hielt ihr Verteidiger Thomas Dolmany in seinem Plädoyer fest. «Sie wollte helfen - auch wenn das für uns nicht nachvollziehbar ist.»

Wie stark das Denken und Erleben der Beschuldigten durch die Krankheit beeinträchtigt ist, hatte vorher der psychiatrische Gutachter Michael Wörthmüller geschildert. Sein Fazit: Wenn sie nicht behandelt wird, geht von der kranken Frau eine nicht unerhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Familie hält zu Täterin

Selbst ihre Familie ist dann nicht sicher vor ihr. Wie berichtet, hatte die Mutter im Mai 2007 in einem Akt der Verzweiflung nach einem Küchenmesser gegriffen und ihrem jüngsten Sohn damit die Kehle durchschneiden wollen. Der Grund: Der Bub hatte - mal wieder - eine Probe in der Schule verpatzt. Schon seit längerem waren seine Leistungen abgesackt. Jeden Nachmittag lernte seine Mutter mit ihm, allerdings mit wenig Erfolg.

Das Versagen ihres Sprösslings schrieb sie sich selbst zu. Als nun erneut eine schlechte Note drohte, wuchsen ihre Schuldgefühle und sie beschloss, zunächst ihrem Sohn und dann sich selbst das Leben zu nehmen. Der Junge allerdings konnte sich wehren und kam nur mit einer leichten Schürfwunde am Hals davon.

Dennoch hält die Familie nach wie vor zu der 47-Jährigen. Ihr Ehemann verfolgte den Prozess am Landgericht persönlich. Kurz vor der Urteilsverkündung stand er mit Freunden zusammen; sogar ein Lächeln war ihm möglich.

Wie Verteidiger Dolmany berichtete, wünschen er und seine drei Kinder sich, dass die Mutter bald zurückkommt.

Doch daraus wird so schnell nichts. Das Gericht ordnete die Unterbringung der Hausfrau in der Psychiatrie an - ohne Bewährung. Dieses Urteil hatten sowohl der Verteidiger als auch Staatsanwalt Manfred Lupko beantragt.

«Würde sie zurück in die Familie gehen, wären alle Stressfaktoren wieder vorhanden. Das ist nicht zu verantworten», so Lupko. In einer Therapie muss sie langsam wieder mit ihrer Familie zusammengeführt werden. Damit die Behandlung starten kann, nahmen alle Beteiligten das Urteil an.