Nächtlicher Autokratzer: Identität bleibt im Dunkeln

19.12.2018, 09:18 Uhr
Nächtlicher Autokratzer: Identität bleibt im Dunkeln

© Rurik Schnackig

Denn wer der gemeine Autoritzer in jener Augustnacht tatsächlich war, konnte gestern vor Gericht nicht zweifelsfrei geklärt werden. Und im Zweifel für den Angeklagten: Nach Anhörung der Zeugen ließ Thomas Leykam, der Vertreter der Anklage, sämtliche Vorwürfe fallen und plädierte seinerseits auf Freispruch.

Damit bleibt vorerst im Dunkeln, wer damals im Dunkeln den Wagen einer 28-Jährigen malträtiert hatte. Die junge Frau aus einem Ort im westlichen Landkreis Neumarkt und ihr Hund waren die einzigen Augenzeugen der nächtlichen Tat. Gegen 2.30 Uhr war sie vom knurrenden Tier geweckt worden, hörte splitterndes Glas, später auch Kratzgeräusche.

Beim Blick aus dem Fenster sei ihr im Schein der Straßenlaterne ein Mann aufgefallen, der gebückt über ihrem Auto stand und etwas in den Lack ritzte, erzählte die Zeugin vor Gericht. Zwar habe sie nicht direkt das Gesicht gesehen, aber anhand von Statur, Bewegungen und Haaren "war ich mir ganz sicher": Es sei der Ex-Freund ihrer Schwester gewesen, mit dem es zu jener Zeit immer wieder Knatsch gegeben habe.

Der Übeltäter war schon weg, als die 28-Jährige und ihr Vater auf die Straße stürmten und den Schaden – Kratzer an der Seite, abgebrochener Außenspiegel und Scheibenwischer – begutachteten.

Gerangel vorm Haus

Zusammen mit der Schwester fuhren sie zu dritt zum Wohnort des vermeintlichen Täters und klingelten ihn aus dem Bett. Das folgende Gerangel vor dem Haus war nicht Gegenstand der Verhandlung.

Im Bett sei er nämlich bereits gelegen, erklärte der Angeklagte, sei gegen 3 Uhr von dem Geschrei auf der Straße aus dem Schlaf gerissen worden. Seine Mutter habe ihn rund eineinhalb Stunden zuvor vom Neumarkter Volksfest abgeholt, wo er im Weinzelt feucht-fröhlich, aber nicht übermäßig gefeiert hatte. Die Mutter bestätigte dies. Und sie hätte bestimmt bemerkt, wenn er das Haus noch einmal verlassen hätte.

Was noch für die Version des 27-Jährigen sprach: Das Auto seiner "Ex" stand in jener Nacht frei zugänglich um die Ecke im Hof. Deshalb vermutete sein Rechtsanwalt Patrick Schmidt, dass die Attacke auf den Wagen der älteren Schwester auch nur dieser galt. "Ja, ich habe zu dieser Zeit Dates gehabt", räumte sie ein.

So war schließlich auch Richter Rainer Würth nicht überzeugt von der Täterschaft des Angeklagten: Freispruch und die Kosten trägt die Staatskasse.

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