Neumarkt: An diesen Orten ist Alkohol verboten

26.1.2021, 16:42 Uhr
Glühwein wärmt. Doch er verführt auch zur Geselligkeit. Die ist gefährlich in Corona-Zeiten. 

© Judith Brosel Glühwein wärmt. Doch er verführt auch zur Geselligkeit. Die ist gefährlich in Corona-Zeiten. 

Eine ähnliche Verfügung hatte es bereits im Dezember gegeben. Doch dann hatte die Staatsregierung ein grundsätzliche Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit für ganz Bayern erlassen. Begründung: Alkohol enthemmt und trage so dazu bei, mit den Hygieneabständen laxer umzugehen.

Doch damit überschritt der Freistaat seine Kompetenzen, stellte der bayerische Verwaltungsgerichtshof vor wenigen Tagen fest. Die Staatsregierung empfahl daraufhin  den Kommunen erneut lokale Verbote auszusprechen.

Alkoholverbot mit der Polizei abgestimmt

Der Landkreis Neumarkt hat in Abstimmung mit den Gemeinden un der Polizei Gebiete in den Innenstädten und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel festgelegt, an denen das Alkoholverbot gilt.

 

Gegenüber der ersten Verfügung im Dezember sind einige Plätze dazu gekommen. In Neumarkt sind dies das LGS-Gelände, der Stadtpark und der Luitpoldhain.

Hier gilt das Alkoholverbot im Landkreis Neumarkt

Neumarkt: Untere Marktstraße ausgehende vom Unteren Tor, einschließlich Rathausplatz, und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße, Bahnhofstraße ausgehend von der Kreuzung mit der Ringstraße/Badstraße bis zum Bahnhof (einschließlich Bahnhofsvorplatz), Klostergasse vom Rathausplatz bis zum Klostertor, Luitpoldhain an der Bad- und Kapuzinerstraße sowie am Weißenfeldplatz, Stadtpark an der Mühl- und Weiherstraße, ehemaliges Gelände der Landesgartenschau, Freiflächen hinter dem "Neuen Markt". 

Freystadt: Marktplatz; Parsberg: Dr.-Boecale-Straße/ Marktstraße von der Einmündung Lindlbergstraße/Hohenfelser Straße bis zur Kreuzung Lupburger Straße/Alte Seer Straße, Dr.-Schrettenbrunner-Straße ab der Kreuzung mit der Marktstraße bis zur Einmündung der Zufahrt zum Rewe-Markt Dr.-Schrettenbrunner-Straße 7, Zum Mallersdorfer Grund zwischen Hohenfelser Straße und Dr. Boecale-Straße; Velburg: Spielplatz "Am Pilgram", Kellerweg (Fl.Nr. 639, Gemarkung Velburg).

Öffentliche Verkehrsflächen der Innenstadt und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel in Bezug auf das Alkoholkonsumverbot in den genannten Stadtbezirken sind hierbei die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze inklusive Gehwege und Fußgängerzonen) sowie die in den genannten Stadtbezirken liegenden öffentlichen Grün- und Spielanlagen.

Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-neumarkt.de abrufbar.

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