Neumarkt: Ex-Soldat hat Munition gehortet

19.4.2021, 17:21 Uhr

Das Unheil nahm für einen Ex-Bundeswehrsoldaten seinen Lauf, als er, betrunken in seinem Auto sitzend, in der Einfahrt einer Tiefgarage von der Polizei unter die Lupe genommen wurde. Auf dem Beifahrersitz lag eine Schreckschusspistole, was aber noch die geringste seiner Sünden war.

Im Wagen fanden die Beamten auch einen Schlagring und bei der Wohnungsdurchsuchung Kartuschen-Munition verschiedenen Kalibers, so eine Art Schreckschusspatronen, normale Munition und eine Patrone mit Hartkern-Geschoss.



Dessen Projektil hat, um die Durchschlagskraft zu erhöhen, einen Kern aus dem Schwermetall Wolfram. Allerdings war der bald 29-Jährige nicht im Besitz auch nur einer Waffe, mit der er eine der Munitionstypen hätte abfeuern können. Zudem fielen den Polizisten auch noch 24 Ecstasy-Tabletten in die Hände.

Die Munition schon als Bub gefunden?

Der Angeklagte war vor dem Schöffengericht Neumarkt in allen Punkten geständig. Doch sein Anwalt Markus Meier relativierte die Vorwürfe. Da der junge Mann erst seit einigen Monaten aus der Bundeswehr ausgeschieden ist und im dreijährigen Berufsförderungsdienst auf der Suche nach einem Arbeitsplatz ist, war die Vermutung nicht abwegig, er hätte sich in seiner aktiven Zeit aus Beständen der Bundeswehr bedient.

Dem war aber absolut nicht so. Die Munition hatte er bereits als 16-Jähriger neben der ehemaligen Skaterbahn in Mühlhausen im Wald in einer verrotteten Holzkiste gefunden. Der Bub hatte die Dinger eingesteckt, zuhause in einen Stoffbeutel gepackt und auf dem Speicher versteckt. Erst Jahre später, als er in eine eigene Wohnung zog, entdeckte er den Beutel wieder, wusste aber nicht wohin mit dem brisanten Zeugs.

Gutachter bestätigt Darstellung

"Es zu behalten, war sicherlich das Ungeschickteste", meine Richter Rainer Würth. Ein Gutachter bestätigte, dass die Knallkörper und auch die scharfe Munition in keiner gängigen Waffe der Bundeswehr verschossen werden. Sie sind völlig veraltet.

Für den Besitz der Tabletten hatte der Angeklagte auch eine Erklärung. Ein Kumpel, dessen Namen er nicht nennen wolle, habe sie ihm einen Tag zuvor mit der Bitte gegeben, sie für ihn eine Weile zu bunkern. Richter Rainer Würth wertete die Aussagen vor Gericht nicht als Ausreden und ordnete den Sachverhalt als einen minderschweren Fall ein.

Doch was sollte der Schlagring im Auto?

Staatsanwältin Sabrina Mieller kreidete dem jungen Mann aber an, dass er einen Schlagring mit sich geführt hatte. Das sei heftiger zu ahnden als der bloße Besitz. Mieller übernahm die Sichtweise von Richter Würth und sprach ebenfalls von einem minderschweren Fall des Waffenbesitzes. Gegen den Angeklagten sprachen jedoch mehrere Vorstrafen, eine davon einschlägig.

Unter Einbeziehung eines vorausgegangenen Urteils mit einer bereits bezahlen Geldstrafe kam sie auf eine Gesamt-Freiheitsstrafe von einem Jahr, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Denn der 28-Jährige ist in einer festen familiären Beziehung, hat einen Sohn und strebe eine berufliche Zukunft auf dem Bausektor an. Als Erinnerungsstütze forderte sie eine Geldauflage von 5000 Euro zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.

 

An einer Haftstrafe mit Bewährung führe für seinen Mandanten kein Weg vorbei, meinte Anwalt Meier, bat allerdings das Schöffengericht um eine Geldauflage, die der Angeklagte bewältigen könne. Das Gericht hatte hier ein Einsehen. Es folgte zwar dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Ex-Soldaten zu einer Haftstrafe auf vier Jahre Bewährung. In der Zeit wird er einem Bewährungshelfer unterstellt.

Denn er hat offensichtlich Probleme mit Alkohol. Die Geldauflage wurde auf 4500 Euro reduziert, zahlbar in Monatsraten von 250 Euro.

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