Neumarkt: Im Suff die Haustür eingetreten

5.2.2016, 12:40 Uhr

Die 45-Jährige hatte im Dezember die Polizei gerufen, weil ihr Lebensgefährte die Tür eingetreten hatte. Nach einem Streit hatte sie den alkoholisierten vor selbige gesetzt. Jetzt war der 40-Jährige wegen Sachbeschädigung angeklagt.

Eingetreten? Nein, er sei in seinem Zustand wahrscheinlich beim Versuch anzuklopfen gestolpert, gab der Mann an. So bestätigte es auch seine Lebensgefährtin. „Bei der Polizei haben Sie etwas anderes gesagt“, erinnerte Richter Würth. „Da war ich ja auch auf 180“, antwortete die Frau.

Nach einer deutlichen Belehrung über den nötigen Wahrheitsgehalt, räumt der Angeklagte ein, zwar gestolpert zu sein, aber die Tür hat er vielleicht doch auch eingetreten.

Der Sachschaden ist gering. Andererseits gibt es 13 Vorstrafen in der Akte des Angeklagten. 900 Euro Geldstrafe verhängt der Richter schließlich. In der Hoffnung, dass künftige Meinungsverschiedenheiten keinen Polizeieinsatz nötig machen.