Amtsgericht

Neumarkt: Kiffer muss eine Woche in Arrest

13.10.2021, 11:26 Uhr
Symbolbild

© Stefan Puchner, dpa Symbolbild

Eigentlich war es nur der Besitz von ein paar Gramm Marihuana, zum Eigenverbrauch, wie Staatsanwältin Christina Freuding annahm, weswegen sich ein 20-Jähriger vor dem Jugendgericht verantworten musste. Doch es war nicht das erste Mal, dass er mit der weichen Droge erwischt wurde, und so lernt er jetzt für eine Woche das Gefängnis von innen kennen.

Das sei ein einmaliger Ausrutscher gewesen, versicherte der junge Mann Richter Marcel Dumke. Er werde häufig von der Polizei kontrolliert, und in den anderen Fällen habe er nichts dabei gehabt. Denn er kiffe nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch, wenn er auf einen Joint eingeladen werde.

Es war nicht zu leugnen

Vor Gericht räumte er ein, was eh nicht zu leugnen war. Der Bericht von Natalia Welzl, der Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, war nicht aktuell. Seit einem Jahr versuche sie, den jungen Mann schriftlich oder per Telefon zu erreichen, aber er reagiere nicht. Das habe sie enttäuscht.

Seine Erklärungen waren wenig überzeugend. Dennoch, oder vielleicht gerade deswegen, riet Welzl dem Gericht, das Jugendstrafrecht anzuwenden, weil der Angeklagte doch noch einige Reiferückstände haben dürfte.

Eingestellt wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwältin das Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Dagegen hatte der 20-Jährige verstoßen, als er sich mit mehreren Personen zu einem Zeitpunkt getroffen hatte, als das Angehörigen verschiedener Hausstände noch untersagt war.

Erneut erwischt

Für den Besitz einer geringen Menge Marihuana forderte Staatsanwältin Christina Freuding zwei Wochenend-Arreste und eine Nachweispflicht, dass der 20-Jährige über neun Monate die Finger von den Drogen lässt. Zwar sei der junge Mann geständig gewesen, aber er sei nur wenige Wochen, nachdem er wegen eines ähnlichen Delikts zu Arbeitsstunden verurteilt worden war, erneut erwischt worden.

Richter Marcel Dumke legte noch einen drauf und verhängte einen Dauerarrest von einer Woche. Denn der Angeklagte habe die Arbeitsauflagen aus der letzten Verurteilung nicht erfüllt und dieses Chance ungenutzt verstreichen lassen.

Junge Frau hat Kurve gekriegt

Erfreulicher war für Marcel Dumke der Fall einer jungen Frau, die ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz angeklagt war. Doch handelte es sich hier um die Aufarbeitung eines alten Falls, und das Mädchen hat nach Überzeugung des Richters offensichtlich die Kurve gekriegt. Deshalb wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.


Hier geht es zu allen aktuellen Polizeimeldungen.


Keine Kommentare