Neumarkt: Klagen Landwirte gegen rote Düngezonen?

18.1.2021, 09:20 Uhr
Landwirte machen Front gegen neue Beschränkungen beim Düngen.

© Fellner/Haschke/Hauck Landwirte machen Front gegen neue Beschränkungen beim Düngen.

Die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AV DüV) mit der neugestalteten Kulisse der roten Gebiete (Nitrat) und gelben Gebiete (Phosphat) ist im Bayerischen Kabinett behandelt worden und ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Der Bauernverband setzt sich damit intensiv auseinander.

Rote und gelbe Gebiete

Durch die Novelle der Düngeverordnung musste auch in Bayern die bisherige Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung geändert und die roten und gelben Gebiete neu abgegrenzt werden. Grundlage hierfür sei eine in der Bundesverwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung verankerte dreistufige Systematik.

Die neuen Vorgaben werden von der Landwirtschaft überwiegend als kontraproduktiv erachtet und vor allem die Pauschalierung und teils fachlich überzogenen Vorgaben der Düngeverordnung wird kritisiert. Die im Schnellverfahren ausgewiesenen Kulissen müssten einer weiteren Prüfung unterzogen werden.

Rechtsanwalt referierte

Daher hat unter Federführung des Bayerischen Bauernverbandes in den letzten Monaten eine intensive Diskussion und vor allem eine Information der Landwirte stattgefunden. Als Ergebnis dieser Vorarbeiten wurden Interessengemeinschaften in den betroffenen Grundwasserkörpern gegründet.

Im Grundwasserkörper 004 Feurletten-Albvorland haben sich am 18. Dezember 2020 betroffene Landwirte und Grundstücksbesitzer zu einer IG zusammengeschlossen. Diese unter Federführung des Bauernverbandes gegründeten Interessengemeinschaften, haben das Ziel, die Einteilung zum roten Gebiet in den genannten Grundwasserkörpern abzuwenden.

Per Video konferiert

Ende Dezember fand eine Videokonferenz mit den gewählten Sprechern der Grundwasserkörper 004 und 007 statt. Dabei beleuchtete Rechtsanwalt Anton Hess (Landvokat) die juristische Seite einer Klage und legte den gewählten Sprechern dar, welche Vorgehensweise die zielführendste ist und vor allem welche Vorarbeiten in welcher Zeitspanne zu erledigen sind.

Fachlich begleitet und untermalt wurde der Vortrag von Rechtsanwalt Hess und Dr. Hannappel vom Büro Hydor in Berlin. Er wird als Gutachter die entsprechende fachliche Basis liefern um die Klage erfolgreich führen zu können. Hannappel hat bereits in anderen Bundesländern vorwiegend in Norddeutschland erfolgreich die Klage gegen "rote Gebiete" als Gutachter begleitet.

Begründungen nicht nachvollziehbar

In der intensiv geführten Diskussion brachte Hess zum Ausdruck, dass es verschiedene Punkte der jetzt erlassenen Verordnung gibt, an denen juristisch angesetzt werden kann. Vor allem die fachlichen Begründungen sind nicht immer nachvollziehbar.

Die Vorstände der beiden Interessengemeinschaften legten im Anschluss an die Veranstaltung fest, dass in zwei Mitgliederversammlungen über die Beauftragung des Rechtsanwaltes und des Gutachters entschieden wird. Diese finden Ende Januar 2021 statt. Betroffene Grundstücksbesitzer und Landwirte werden aufgefordert, der Interessengemeinschaft beizutreten.

Nähere Informationen und Aufnahmeanträge sind an der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes in Roth, (0 91 71) 96 60-0, oder auf der Homepage des Bayerischen Bauernverbandes in Roth abrufbar. Interessierte können sich ebenso an die Geschäftsstelle in Neumarkt unter (0 91 81) 26 6 840 wenden.

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