Neumarkt: Wird Corona-Impfung eine Hängepartie?

16.2.2021, 06:30 Uhr
Neumarkt: Wird Corona-Impfung eine Hängepartie?

© Wolfgang Fellner

Im Impfzentrum Loderbach können, genug Impfstoff vorausgesetzt, bis zu 200 Personen täglich geimpft werden. Geimpft wird an sieben Tagen die Woche. Das würde bedeuten, dass bis Ende 2021 maximal 36 500 Landkreisbewohner zweimal geimpft sind. Vom Versprechen der Bundeskanzlerin, dass bis zum Herbst jeder Bürger ein Impfangebot erhalten hat, wäre dies also weit entfernt.

"Die Impfzentren sind ein Notbehelf, da müssen andere Strukturen her, wenn mehr Impfstoff kommt", kommentiert dies Landkreissprecher Michael Gottschalk. Ab dem zweiten Quartal rechnet man im Landkreis mit bis zu 850 Dosen pro Tag, darunter auch Impfstoff, der nicht mehr so stark gekühlt werden muss. "Da muss es dezentrale Impfmöglichkeiten in den Gemeinden geben und die Hausärzte sollten in ihren Praxen impfen können", sagt Gottschalk. Auch die mobilen Impf-Teams werden dann weiter im Einsatz sein. "Die Gespräche dazu laufen."

Probleme bei der Impfanmeldung

Für Verwirrung sorgt bei Impfwilligen die Online-Anmeldung zur Impfung beim bayerischen Gesundheitsamt unter https://impfzentren.bayern/citizen/. Wer sich dort bereits registriert und sein Alter und mögliche Vorerkrankungen angegeben hat, fragt sich, ob sich durch die neue Impfverordnung für ihn Änderungen in der Impfreihenfolge ergeben.

Laut Bundesgesundheitsministerium sollen Personen mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung – anders als bisher – mit hoher Priorität bei den Schutzimpfungen berücksichtigt werden. Höher priorisiert sind auch Krebserkrankte, Personen mit schwerer Lungenerkrankung (COPD/Mukoviszidose), sehr ausgeprägter Adipositas, schwerem Diabetes mellitus, chronischer Leber- oder Nierenerkrankung. Anspruch mit erhöhter Priorität haben nunmehr auch Personen mit einer chronischen neurologischen Erkrankung sowie einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung. Diese Änderungen sind bei der Anmeldung in Bayern aber teilweise noch nicht berücksichtigt.

Auf NN-Nachfrage erklärt dazu eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums: "In der neuen Corona-Impfverordnung des Bundes hat sich in der Prioritätsgruppe 1 nichts geändert. Da aber nur für diese höchste Prioritätsgruppe bislang Termine vergeben worden sind, ist die Frage eine rein theoretische und stellt sich in der Praxis so nicht. Grundsätzlich können die angegebenen Daten durch den Bürger bis zur Terminvergabe korrigiert beziehungsweise ergänzt werden; hierzu muss er sich nur einloggen und seine Daten abändern."

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