Neumarkter Fahrrad-Club rät von langen Oster-Touren ab

12.4.2020, 08:58 Uhr

Aber der ADFC bekräftigt: Radfahren bleibt erlaubt, nur beliebte Routen und Ziele sind zu meiden, am besten ist das eigene Zuhause Start und Ziel. Radfahren, um sich Bewegung zu verschaffen, ist möglich und, wie Spaziergänge auch, mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts oder zu zweit mit Abstand erlaubt. "Aber wir raten dringend von ausgedehnten Ausflügen ab. Beliebte Radrouten und Ziele sollten Menschen ebenso wie unbekannte Routen meiden, auf denen man nicht weiß, wie voll es dort sein kann.

Deshalb ist das Gebot der Stunde: "Vor der eigenen Haustür starten, eine bekannte Runde abseits des Gedränges fahren und zu Hause einkehren", sagt Olaf Böttcher, Vorstandsmitglied des ADFC in Neumarkt. Und: "Auch wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte ein Ausweisdokument dabei haben, um den Wohnort nachweisen zu können."

Mehrtägige Radreisen müssten auf die Zeit nach Corona verschoben werden, weil Unterkünfte nicht mehr zu touristischen Zwecken genutzt werden dürfen. Das gelte auch für Campingplätze. Überregionale Touren seien ausdrücklich verboten, wenn sie in Gebiete führen, die für den Tourismus gesperrt sind. Dazu gehören Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und weitere Regionen in Deutschland.

Für Sportler könne E-Cycling eine Lösung sein, bei dem man auf dem Rollentrainer zu Hause vor dem Bildschirm schwitzt. Einige touristische Regionen bieten virtuelle Exkursionen an, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

Noch sei nicht absehbar, wie sich die Situation für den Tourismus insgesamt und damit auch den Fahrradtourismus in diesem Jahr angesichts der Corona-Krise weiterentwickelt. Der ADFC zeigt sich aber solidarisch und unterstützt die Kampagne #verschiebedeinereise des Verbands der Reisewirtschaft (DRV). Die Idee dahinter: Wenn Reisen nicht gecancelt, sondern auf einen späteren Termin verlegt werden, bleibt die jetzt dringend benötigte Liquidität in den Unternehmen.

Der ADFC appelliert an alle Radfahrenden, rücksichtsvoll und mit den vorgeschriebenen Abständen unterwegs zu sein. Böttcher: "Eine teilweise schlechte Radinfrastruktur darf keine Ausrede dafür sein, langsamer Fahrende oder Fußgänger zu bedrängen." An Autofahrende appelliert er, die leeren Straßen keinesfalls zum Rasen zu missbrauchen und Radfahrende mindestens mit dem auch unter Normalbedingungen vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu überholen. Böttcher: "Es sind jetzt viele auf dem Rad unterwegs, die das lange nicht mehr gemacht haben. Auch sie müssen sicher und stressfrei zum Ziel kommen."

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie mussten viele Geschäfte und Betriebe Mitte März ihr Angebot einstellen. Hier konnte der ADFC Bayern mit der Bayerischen Staatsregierung klären, dass nicht nur Kfz-Werkstätten, sondern auch Fahrrad-Werkstätten geöffnet bleiben dürfen. Hinsichtlich der am 20. März veröffentlichten Ausgangsbeschränkungen hat das Bayerische Verkehrsministerium gegenüber dem ADFC erklärt, dass zu den triftigen Gründen, die das Verlassen der eigenen Wohnung erlauben, auch der Besuch einer Fahrrad-Werkstatt gehört.

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