Neumarkter Grundschüler dürfen Maske abnehmen

28.10.2020, 14:29 Uhr

Damit gilt die Befreiung vom Mund-Nasenschutz am Platz von Donnerstag bis einschließlich Freitag. Nach den Ferien wird neu darüber entschieden.

Die Ausnahmegenehmigung betrifft alle Schülerinnen und Schüler der Jahr-gangsstufen eins bis vier und nur beim Sitzen am Platz.

Alle anderen Schülerinnen und Schüler (ab Jahrgangsstufe fünf) müssen am Platz eine Maske tragen. Grundschüler auch auf Verkehrsflächen, also sobald sie sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände bewegen.

In den vergangenen Tagen hatte die Maskenpflicht bei Grundschülern viele Eltern aufgebracht. OB Thomas Thumann hatte am Dienstag noch einmal Öl in die Flammen gegossen, als er voreilig ein Ende der Maskenpflicht an Grundschulen bekannt gab.


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