Neumarkter Sparkassenvorstände nach „Tarif“ bezahlt

12.4.2014, 10:15 Uhr
Neumarkter Sparkassenvorstände nach „Tarif“ bezahlt

© Günter Distler

Die Bezüge des dreiköpfigen, hauptberuflichen Vorstandes und der 14 Verwaltungsratsmitglieder sind kein Geheimnis, sondern im veröffentlichten Jahresabschluss 2013 nachzulesen. Das Top-Management der Sparkasse hat zusammen im vergangenen Jahr 824 000 Euro bekommen, der Vorstandsvorsitzende Karl Novotny sicher etwas mehr als seine Vorstandskollegen Stefan Wittmann und Henry Pillipp.

Das durchaus stattliche Gehalt kommt aber nicht aus dem Selbstbedienungsladen: Die Neumarkter Sparkasse folgt hier nach Angaben vor Vorstandschef Novotny „minutiös“ den Richtlinien des bayerischen Innenministeriums für die Bezahlung der Sparkassenvorstände. Die hängt vom Geschäftsvolumen ab. Das Geldinstitut rangiert hier an Platz 29 von 71 freistaatlichen Sparkassen. Somit gibt es in Bayern sicher Vorstandskollegen, die mehr als Novotny, Wittmann und Pillipp verdienen.

Für den 14-köpfigen Verwaltungsrat, ein einflussreiches Leitungsgremium, waren 2013 immerhin 115 000 Euro zu bilanzieren. Dies ist eine Aufwandsentschädigung, wobei die Vorsitzenden, der Landrat und der Neumarkter OB, auch etwas mehr als „normale“ Verwaltungsräte bekommen.

Auch hier gibt das Innenministerium das Salär vor. Und Sparkassenchef Novotny betont, dass der Verwaltungsrat für das eigene Entgelt diese Rahmenrichtlinien nicht ausschöpft. Der Verwaltungsrat tagt vier Mal im Geschäftsjahr, wobei die Sparkassen-Aufpasser auch zwischendurch mit eiligen Themen behelligt werden – und der Vorsitzende ohnehin häufig mit den Vorständen in Kontakt steht. Karl Novotny: „Man kann die Aufwandsentschädigung nicht als Sitzungsgeld abtun.“

Im Sparkassen-Jahresabschluss sind auch die Kredite an die Vorstände in fünfstelliger Höhe und an Mitglieder des Verwaltungsrates ausgeweisen: Letztere addieren sich Ende 2013 auf stattliche 1,988 Millionen Euro. Der Sparkassenchef gibt zu bedenken, dass vier Unternehmer im Verwaltungsrat sitzen. Diese Darlehen seien „normale Geschäftskredite“. Hier gelte das Prinzip, dass sich Verwaltungsräte nicht selbst Geld verleihen. Wer befangen oder betroffen sei, der müsse bei Entscheidungen den „Saal verlassen“.

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