Schon der Besitz solcher Bilder ist strafbar

Neumarkter Student lädt Kinderporno auf Facebook hoch

22.6.2021, 15:13 Uhr

Der junge Mann hatte über seinen Anwalt Patrick Schmidt Einspruch gegen einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 15 Euro, in dem ihm vorgeworfen wurde, kinderpornografisches Bildmaterial besessen und verbreitet zu haben.

Es handelte sich um ein einziges, aber sehr heftig pornografisches Foto eines minderjährigen Mädchens, das im November 2019 auf seinem Rechner gelandet war. Er war so dämlich, das Bild auf seinen Facebook-Account hoch zu laden, auf den alle Welt Zugriff hatte. Prompt wurde er angezeigt.

Dabei hatte er, wie er dem Gericht glaubhaft versichern konnte, das Bild weder angefordert noch weiter geschickt. Er habe es bereits nach fünf Minuten gelöscht. Das ließ sich beweisen.

Deshalb reduzierte Richter Rainer Würth in Abstimmung mit Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam den Tatvorwurf auf „Besitz“. Überdies habe es sich hier nur um ein einziges, wenn auch menschenverachtendes Foto eines Kindes gehandelt und nicht um eine Flut von Bildern und Videos, wie in vielen anderen einschlägigen Fällen, die vor Gericht landen.

Richter: "Ohne Nachfrage würde es das Angebot nicht geben"

Gleichzeitig trat Rainer Würth energisch dem möglichen Eindruck entgegen, er würde diese Taten bagatellisieren. Die Nutzer solcher kinderpornografischer Internetseiten müssten die volle Härte des Gesetzes spüren, denn ohne die Nachfrage würde es das Angebot nicht geben.

Leykam sah den Tatvorwurf des Besitzes auch durch das Geständnis des Angeklagten bestätigt. Der habe, so die polizeilichen Ermittler, auch sofort kooperiert und einen sehr von der eigenen Verfehlung betroffenen Eindruck gemacht. Diese tief sitzende Scham verriet auch sein scheuer Auftritt vor Gericht. Mit seiner Familie hat er sich ausgesprochen und reinen Tisch gemacht.

Leykam setzte die Zahl der geforderten Tagessätze auf 60 herab. Verteidiger Patrick Schmidt bat um mehr Nachsicht. Sein Mandant wäre mit 30 Tagessätzen ausreichend bestraft. Denn er habe ja sich nicht aktiv in der Szene bewegt, sondern ihm sei das Bild unangefordert zugeschickt worden. Richter Würth beließ es bei 40 Tagessätze zu je 15 Euro.

Die neue verschärfte Gesetzgebung zum Schutz der Kinder stellt auch schon den leichtfertigen Besitz solcher unsäglichen Bilder unter Strafe. Sie sofort zu löschen, wenn sie auf dem Rechner erscheinen, ist dringend angeraten.

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