Neumarkterin fordert Schadenersatz von den Stadtwerken

18.2.2021, 09:00 Uhr
Neumarkterin fordert Schadenersatz von den Stadtwerken

© Foto: Thier, SWN

Am 7. Februar um 8.02 Uhr gab es einen unterirdischen Kurzschluss in der Nähe der Trafostation Pöllinger Höhe/Bögl. Dies löste eine Belastungsspitze aus, die zu zwei weiteren Erdschlüssen in den Bereichen der Trafostationen Friedhof/Holzheimer Straße sowie Goldschmidtstraße/ Dreichlingerstraße führte. 1500 Haushalte waren mehrere Stunden ohne Strom.

Noch mehr betroffen?

Eine NN-Leserin vermutet noch weitere Auswirkungen. Durch die kurzzeitige Überspannung seien elektronische Geräte in Privathaushalten beschädigt worden. Etwa ihre Spülmaschine. Oder die Rolladensteuerung eines Verwandten.


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"Ich bin sicher, dass noch mehr Neumarkter von Überspannungsschäden durch den Stromausfall betroffen sind", sagt die Neumarkterin. Es könne nicht sein, dass alle auf ihren Schäden sitzenblieben.

Bei den Stadtwerken Neumarkt haben sich nach dem Stromausfall einige Kunden gemeldet, wegen beschädigter Elektrogeräte. Eine Haftung weisen die Stadtwerke Neumarkt zurück. "Die Höhe der Spannungsspitzen lag innerhalb der Norm", heißt es auf Nachfrage der Neumarkter Nachrichten. Transiente Schaltüberspannungen, so nennt der Techniker kurzzeitige Spannungsspitzen, die wenige Millisekunden dauern, seien grundsätzlich technisch unvermeidbar, da sie aufgrund physikalischer Begebenheiten regelmäßig auftreten.

Haftung bei Vorsatz

"Die Erdschlüsse müssen ja abgeschaltet werden, damit nicht noch größerer Schaden am Stromnetz entsteht, und nach der Fehlerlokalisation muss der Strom auch wieder zugeschaltet werden, sonst hätten die Kunden keinen Strom mehr", so die Stadtwerke. "Der Netzbetreiber haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fahrlässigkeit. Dies ist hier nicht der Fall, da sich Erdschlüsse im Kabelnetz ohne Eingriff von außen ereignen und die Schaltmaßnahmen betriebsnotwendig sind."

Betroffenen Kunden raten die Stadtwerke sich zur Behebung der Schäden an den "Elektroinstallationsbetrieb ihres Vertrauens" zu wenden. "Außerdem empfehlen wir den Einbau von Überspannungsableitern in ihre Kundenanlage, um künftige Schäden durch Überspannungen möglichst zu vermeiden", so die SWN.

"Die Spannungsspitzen lagen innerhalb der Norm"

Die Neumarkterin will nicht klein beigeben. Sie beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Der hatte 2014 einem Kunden Schadenersatz zugesprochen, weil das "Produkt Strom" nicht in der versprochenen Spannung geliefert wurde. Allerdings: 500 Euro Selbstbeteiligung musste der Kunde selbst bezahlen. Der Prozess ging auch nicht um die Folgen eines Stromausfalls.


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Es gibt eine Schlichtungsstelle

Wer nicht vor Gericht ziehen will, kann sich nach einer erfolglosen Beschwerde bei seinem Energieversorgungsunternehmen an die Schlichtungsstelle Energie wenden, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen abgeholfen oder innerhalb dieser Frist nicht auf die Beschwerde geantwortet hat.

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