Neumarkts Ex-Dekan Norbert Dennerlein akzeptiert Urteil

23.7.2019, 12:19 Uhr

Der Ex-Dekan Dennerlein war in Berufung gegangen, unter anderem mit der Begründung er fühle  sich „von Mitarbeitern gemobbt“. Sein Anwalt begründete die Entscheidung damit, dass die Kammer selbst einen Vergleich nahegelegt und die Vorwürfe einer Pflichtverletzung als "im unteren Bereich angesiedelt" bezeichnet habe. Aus diesen Gründen wolle Dennerlein die Sache nun doch auf sich beruhen lassen, "auch wenn er mit einigem nicht einverstanden ist, was Gegenstand des Verfahrens und der Entscheidung war".

Dennerlein war 2009 Dekan des evangelischen Dekanats Neumarkt geworden. Im Frühjahr 2016 war er überraschend von seinem Amt zurückgetreten. Wenig später begann ein Disziplinarverfahren der Landeskirche, weil Dennerlein "die nötige Distanz in zwei Fällen erwachsenen kirchlichen Mitarbeitern gegenüber" nicht gewahrt habe.

Verletzung der Amtspflichten

Die kirchliche Disziplinarkammer hatte Ende April geurteilt, dass der frühere Dekan "wegen Amtspflichtverletzung seines Amtes enthoben wird, unter Versetzung auf eine andere Stelle", wie es in der Begründung hieß. Dennerlein hatte das Urteil durch seinen Rücktritt als Dekan im April 2016 vorweggenommen. Dennerlein ist derzeit im Gottesdienst-Institut in Nürnberg tätig. Die Stelle ist mit einem geringeren Gehalt verbunden. Eine weitere Maßnahme der Disziplinarkammer sieht vor, dass Dennerlein für die Dauer von fünf Jahren untersagt wird, ein Amt mit Vorgesetztenfunktion auszuüben. Dieses Urteil hat nun Rechtskraft.

Nach dem Rückzug aus der Berufung betonte Dennerleins Anwalt, dass sein Mandant Pfarrer und Kirchenbeamter bleibe. Dennerlein sei zwar aus dem Amt des Dekans enthoben, aber nie aus dem Dienstverhältnis der Kirche entlassen worden. Laut Anwalt geht er davon aus, dass das so bleibt.

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