Nochmal nein zu Masthähnchen-Stall

26.9.2019, 09:39 Uhr
Nochmal nein zu Masthähnchen-Stall

© Foto: Werner Sturm

Der geplante Bau eines 20 mal 85 Meter großen Tierwohl-Stalles mit Kaltscharrraum, einem vier mal 85 Meter großen Wintergarten und Schlechtwetter-Austrieb für rund 25.000 Masthähnchen in der Nähe der Breitenbrunner Straße in Daßwang durch die Federhofer GbR mobilisiert die Bürger in diesem Ortsteil schon seit geraumer Zeit. Viele haben Angst unter anderem vor gesundheitlichen Auswirkungen durch Feinstaubbelastung.

Außerdem ist immer wieder die Annahme zu hören, dass es sich bei dem Masthähnchen-Stall für 25.000 Tiere nur um einen Anfang handelt. "Der Antragsteller bleibt doch derzeit bewusst bei dieser Anzahl an Tieren, aber ist das Projekt erst einmal gebaut, wird es nicht lange dauern, bis eine Erweiterung der Anlage kommt", befürchtete eine Dorfbewohnerin im Gespräch mit unserer Zeitung.

Nach ausführlicher Diskussion und Würdigung der vorgebrachten Argumente hatte der Gemeinderat dem Bauvorhaben im November 2018 mit 18:1 Stimmen eine Abfuhr erteilt.

Als Begründung wurde dem Landratsamt Neumarkt unter anderem mitgeteilt, dass die Straße zu dem Baugrundstück für große und schwere Lastwägen nicht geeignet sei. Für die vielen An- und Abtransporte von Tieren und deren Futtermittel, auch zu Nachtzeiten, sei die gemeindeeigene Straße nicht geeignet.

Bei der Errichtung des Stalles handele es sich nicht mehr um einen untergeordneten Teil, sondern um die Hauptbetriebsfläche. Es komme zu schädlichen Umwelteinwirkungen durch Hühnermist und die Entlüftung des Stalls. Der Standort sei durch eine Art Kessel geprägt, aus dem Emissionen nicht sofort entweichen könnten. Anfallender Mist würde aller Voraussicht nach direkt um die Ortschaft Daßwang ausgebracht. Insgesamt sehe man das Rücksichtnahme-Gebot verletzt.

Verweigerung war "rechtswidrig"

Im Juli hat das Landratsamt nun an die Gemeinde geschrieben, das gemeindliche Einvernehmen sei seinerzeit rechtswidrig verweigert worden.

Nach Prüfung der Angelegenheit sei für den zu erwartenden Verkehr aus Sicht des Landratsamtes eine ausreichende Erschließung vorhanden. Der geplante Masthähnchen-Stall nehme nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Es lägen die Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Privilegierung vor.

Ein Immissionsschutz-Gutachten zu dem Vorhaben ergebe, dass die zulässigen Immissionswerte an allen Immissionsorten eingehalten würden und keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Geruchsbelästigung vorlägen. Nach Mitteilung des Veterinäramtes sei die Planung grundsätzlich im Sinne des Tierschutzes und Tierseuchenrechts für die gleichzeitige Haltung von bis zu 25 000 Masthähnchen geeignet. Aus naturschutzrechtlicher Sicht stünden dem Bauvorhaben auch keine Hinderungsgründe entgegen.

Aus den genannten Gründen gehe das Landratsamt davon aus, dass das Bauvorhaben zulässig ist. Die Gemeinde wurde aufgefordert, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Sollte das Einvernehmen erneut verweigert werden, erwäge das Landratsamt, das erforderliche Einvernehmen zu ersetzen.

Man darf nun gespannt sein, wie es weitergeht, denn das Gremium hat das gemeindliche Einvernehmen bei seiner Septembersitzung wieder verweigert, dieses Mal mit 10:7 Stimmen.

Keine Kommentare