Opfer kommen zu kurz

25.7.2005, 00:00 Uhr

Josef Haimerl, der Außenstellenleiter im Landkreises Neumarkt, und seine Mitarbeiterin Anastasia Kenty waren die Ausrichter der Tagung. Der Landesbeauftragte Dieter Trottmann, Polizeidirektor a. D. aus Würzburg, begrüßte stellvertretenden Landrat Albert Füracker, Bürgermeister Bernhard Kraus, MdL Franz Schindler, Eugen Graber vom Versorgungsamt Regensburg, und den Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Stefan Franke.

Josef Haimerl stellte in seinem Grußwort die Außenstelle Neumarkt vor, die seit 1989 besetzt ist, und bedankte sich für die seit Jahren gute Zusammenarbeit mit den Polizeidienststellen im Landkreis. Im Anschluss wurde Siegfried Herrmann aus Regensburg für fünfjährige Mitarbeit geehrt. An Anneliese Deckelmann und Peter Kraeft wird die Auszeichnung für zehnjährige ehrenamtliche Mitarbeit weitergeleitet.

Der Weiße Ring, Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten mit Sitz in Mainz, finanziert sich aus Spenden und Mitgliederbeiträgen. Eine wichtige Säule für die Opferarbeit des Weißen Rings sind die gerichtlichen Bußgeldzuweisungen in Form von Geldauflagen an den Straftäter. Damit ist der Justiz ein Mittel an die Hand gegeben Hilfe für die Opferarbeit zu leisten. Leider werde aber von dieser Möglichkeit der Geldauflage heute noch zu wenig Gebrauch gemacht.

Der Fachvortrag von Helmut K. Rüster, er ist der Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesgeschäftsstelle des Weißen Rings in Mainz, trug den Titel „Neue Opferrechte - wo steht der Opferschutz im Strafverfahren?“ Immer noch bestehe trotz Verbesserungen der Opfersituation im Gerichtssaal ein erhebliches Ungleichgewicht bei der Beachtung von Täter- und Opferinteressen durch die Justiz. Während es für den Angeklagten immer einen Pflichtverteidiger gibt, ist es für die geschädigten Verbrechensopfer keine Selbstverständlichkeit einen vom Staat bezahlten Opferanwalt zur Seite gestellt zu bekommen.

Eingeschränkte Rechte

Dieser wichtige Schutz der Persönlichkeitsrechte werde derzeit nur den Opfern von Sexualstraftaten und Tötungsdelikten zugestanden. Eine Ausweitung auf alle schweren Straftaten wie z. B. Geiselnahme, Entführung oder gefährliche Körperverletzung, sei dringend erforderlich. Im Jugendgerichtsverfahren hat ein Opfer überhaupt keine Chance auf anwaltliche Unterstützung, auch ist die Möglichkeit ausgeschlossen, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.