Amtsgericht

Party in Erlangen: Junger Neumarkter machte Zorn mit Faust und Baseballschläger Luft

24.11.2021, 14:03 Uhr
Mit der Faust und mit einem Baseballschläger traktierte ein 18-Jähriger aus Neumarkt seine Opfer. 

© Pixabay Mit der Faust und mit einem Baseballschläger traktierte ein 18-Jähriger aus Neumarkt seine Opfer. 

„Es war eine blöde Zeit“, erinnerte sich der junge Mann an die Umstände, die ihn wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung vor das Jugendgericht Neumarkt brachten. Er kam mit einer erzieherischen Jugendstrafe davon.

„Blöde Zeit“ ist eine gute Umschreibung. Es herrschten damals am 30. August dieses Jahres coronabedingte Einschränkungen, die besonders jungen Leuten die sozialen Kontakte und das Leben an sich schwer machten. Der 18-Jährige war gerade arbeitslos geworden, seine Freundin hatte ihm einen Monat zuvor den Laufpass gegeben, und er trank zu viel.

Einige flohen vor der Polizei

Er war an dem Augustabend Gast einer Geburtstagsfeier in Erlangen, bei der ausgiebig gegen die amtlichen Kontaktbeschränkungen verstoßen wurde. Das rief die Polizei auf den Plan. Ein Teil der Feiernden suchte erfolgreich das Weite, die anderen blieben zurück, wurden zur Kasse gebeten und auch dazu verdonnert, den Unrat, den die Partytruppe hinterlassen hatte, aufzuräumen.

Das stank den jungen Leuten und der Neumarkter ließ seinen Grant an denen aus, die sich rechtzeitig vor der Polizei in Sicherheit gebracht hatten. Einem schlug er die Faust ins Gesicht, den anderen traktierte er mit einem Baseball-Schläger. Blaue Flecken am Knie und an den zur Abwehr hoch gerissenen Unterarmen waren die zum Glück harmlosen Folgen.

In der von Staatsanwältin Kristina Freundling verlesenen Anklageschrift stand auch noch, dass ein Unbekannter das Opfer der Attacke mit dem Knüppel zu Boden gebracht habe, bevor die Schläge fielen. Das, so Anwalt Dzevdet Fetahi, treffe nicht zu. Eine gemeinschaftliche Tat sei das nicht gewesen. Das ist insofern wichtig, als es strafverschärfend gewesen wäre.

Bei Opfern entschuldigt

Der Angeklagte bemühte sich vor Gericht erfolgreich, einen geläuterten Eindruck zu hinterlassen. Bei den beiden Opfern entschuldigte er sich. Seinen Ausraster führte er auch auf den Alkoholkonsum an diesem Abend zurück. Mehrere Stunden später und nach einiger Zeit in der Ausnüchterungszelle hatte er immer noch rund 1,14 Promille.

Er hatte auch das Glück, dass beide Opfer der Auseinandersetzung keinen großen „Belastungseifer“ an den Tag legten. Das damalige Geburtstagskind zeigte auf Nachfrage kein Interesse an einer Strafverfolgung.

Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat gerade mal 18 Jahre alt, er wohnt noch bei den Eltern und überbrückt derzeit das Warten auf einen Ausbildungsplatz mit einer Beschäftigung für Ungelernte. Zwar gebe es keine Brüche in seinem Leben, doch Natalia Welzl von der Jugendgerichtshilfe geht von Reife-Rückständen aus. Sie riet zur Anwendung von Jugendstrafrecht.

Woher stammte der Baseballschläger?

Diese Anregung nahm Kristina Freundling auf. Zu Gunsten des jungen Mannes wertet sie, dass er bisher noch keinen Eintrag im Bundeszentralregister hat und er vermutlich von Alkohol enthemmt gewesen sei. Dass nichts Schlimmes passiert ist, verdanke er glücklichen Umständen. Sie forderte zwei Freizeitarreste und 40 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Die Einsicht seines Mandanten in die Dummheit der Tat strich Verteidiger Fetahi besonders heraus und die ehrlich gemeinten Entschuldigungen. Er stellte keinen konkreten Antrag, sondern bat um ein erzieherisches Urteil.

Das ist stets das Anliegen von Jugendrichter Marcel Dumke. Das Urteil lautete auf einen Freizeitarrest und die Zahlung von 500 Euro an den jungen Mann, der den Faustschlag abbekommen hatte und 700 Euro an den, der mit dem Baseballschläger malträtiert wurde.

Wo dieses Schlagwerkzeit hergekommen ist, war nicht zu klären. Der Angeklagte sagte, es sei rumgelegen, Richter Dumke bezweifelte das. Seine Berufserfahrung sage ihm, dass auch in Erlangen Baseballschläger nicht einfach so auf der Straße liegen.


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