Pkw-Vandalismus in Neumarkt hat medizinischen Hintergrund

10.12.2019, 12:53 Uhr
Pkw-Vandalismus in Neumarkt hat medizinischen Hintergrund

© Jan Woitas/dpa

Als Vertreter der Anklage listete Thomas Leykam die vier an unter-schiedlichen Tagen oder Nächten stattgefundenen Streifzüge detailliert auf und kam dabei auf eine stattliche Anzahl an beschädigten Autos. 62 beschädigte Fahrzeuge und ein Schadensvolumen von 25 192 Euro wurden der jungen Dame zur Last gelegt.

Bevor das Gerichtsverfahren in die Beweisaufnahme überging, bat der Rechtsanwalt der Angeklagten, Christopher Lihl, das Gericht um ein Rechtsgespräch zum weiteren Fortgang des Verfahrens. Der Paragraph 21 des Strafgesetzbuches "steht im Raum" — verminderte Zurechnungs-/Schuldfähigkeit.

Nach einer kurzen Unterbrechung wandte sich Amtsrichter Rainer Würth an die Angeklagte und wollte wissen, ob sie einen Plan für ihre Zukunft habe und wie sie glaube, dass es für sie weitergehen könnte. Ihren Arbeitsplatz als Maler und Lackierer habe sie verloren, sie lebe derzeit von Arbeitslosengeld, möchte sich aber eher im sozialen Bereich engagieren. Heilpraktikerin möchte sie werden, so die Angeklagte. Davor galt es aber noch ihre nächtlichen Streifzüge mit deren gravierenden Auswirkungen rechtlich zu bewerten und zu ahnden.

Über ihren Rechtsbeistand räumte sie die Taten, wie auch schon bei der polizeilichen Vernehmung, voll umfänglich ein. Nicht auf ihr Konto gehen zwei Fahrzeuge, ein BMW und ein Baustellenfahrzeug. Das mache aber aus strafrechtlichen Sicht keinen großen Unterschied.

Rechtsanwalt Lihl ging auf die gesundheitliche Ausnahmesituation der Angeklagten ein, die sie seit ihrem zwölften Lebensjahr massiv einschränke und wegen derer sie ununterbrochen in Behandlung ist. "Diese Krankheit fordert in nicht vorhersehbaren Abständen ein Ventil im Hochrisiko-Bereich – da ist es mit Ritzen nicht mehr getan", hieß es vor Gericht.

Bisher sei seine Mandantin straf-rechtlich nicht auffällig geworden und es bestehe kein Zweifel an ihrer aufrichtigen Reue. Rechtsanwalt Lihl bat abschließend um Milde des Gerichts für seine Mandantin, um deren Leben nicht aussichtslos erscheinen zu lassen.

Anklagevertreter Leykam machte nochmals die große Anzahl und den hohen Schadensbetrag geltend, ließ aber das Geständnis und die zweifellos verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten in sein gefordertes Strafmaß von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro plus Übernahme der Kosten einfließen.

Das Urteil fiel etwas milder aus. Richter Würth verurteilte die 24-jährige Neumarkterin zu einer Geldstrafe von 3 750 Euro, die sie in Raten abstottern darf. Die Taten wogen vom Schadensbetrag, von der Anzahl und vom zeitlichen Ablauf her schwer. Ohne ihre nachweislich erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen wären sie aber noch weit höher zu bestrafen gewesen.

Richter Würth riet ihr abschließend eindringlich, ihre medizinische Behandlung fortzusetzen, den beruflichen Neuanfang auch umzusetzen und ihren Zahlungen pünktlich nachzukommen.

Mit dem Strafverfahren ist die Angelegenheit für die Neumarkterin noch längst nicht ausgestanden. Bei der zivilrechtlichen Auseinandersetzung geht es um die Wiedergut-machung des angerichteten Scha-dens. "Daran wird sie wohl ihr Leben lang zu knabbern haben."

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