Polizei räumt ein: Radler bei Unfall 2011 war unschuldig

3.7.2015, 12:26 Uhr
Symbolfoto Fahrrad.

© Hans-Joachim Winckler Symbolfoto Fahrrad.

Die Polizei ging nach dem Unfall im Februar 2011 zunächst davon aus, dass der 46-Jährige mit seinem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung am linken Fahrbahnrand gefahren sei. Dies hätte zum Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Auto geführt, wobei der Radfahrer tödliche Verletzungen erlitten hatte.

Nach dem strafrechtlichen Verfahren am Amtsgericht Neumarkt im April 2015 steht nun fest, dass der 46-jährige Radfahrer ordnungsgemäß auf seiner Fahrbahnseite gefahren ist. Das Auto befuhr jedoch in einer Linkskurve die Gegenspur. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig: Der Unfallverursacher wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Durch die erste Darstellung des Unfallgeschehens seitens der Polizei entstanden für die Angehörigen des Getöteten zusätzliche Belastungen, welche die Polizei sehr bedauere.