Rabiate Anmache führt vors Amtsgericht

7.10.2017, 09:38 Uhr
Rabiate Anmache führt vors Amtsgericht

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Wegen vorsätzlicher Körperverletzung stand der Mann vor dem Amtsgericht Neumarkt und hüllte sich zunächst in Schweigen. Das ist sein gutes Recht, meistens aber nicht sonderlich klug.

So durfte zunächst die 24-Jährige aus ihrer Sicht schildern, wie der Juniabend verlaufen ist: Die Erzieherin sei mit einer Freundin zur Bar im Festzelt gegangen, um sich ein Getränk zu holen. Dort habe der Angeklagte offenbar anbandeln wollen, aber die Mädels ließen ihn abblitzen.

Stattdessen gingen beide auf die Tanzfläche, wohin ihnen der aufdringliche Verehrer gefolgt sei. Dort habe er ihre Freundin an die Hüfte gestupst und an den Po gelangt, erinnerte sich die 24-jährige Geschädigte. Da sei sie dazwischen gegangen. Ob sie ein Problem habe, habe der Österreicher sie daraufhin angepflaumt und sie am Hals gepackt, als sie sich wegdrehte. Sie habe sich mit einem Fußtritt gewehrt und dann sei schon die Faust auf ihrer Nase gelandet.

Die junge Frau wurde bewusstlos und wachte kurze Zeit später in stabiler Seitenlage wieder auf. Wegen des gebrochenen Nasenbeins kam sie eine Nacht lang auf die Intensivstation des Klinikums und musste auch noch einen weiteren Tag zur Beobachtung dort bleiben. Zwei Wochen lang habe sie starke Schmerzen gehabt, schildert die Frau dem Amtsrichter.

Detail fiel nicht ins Gewicht

Ihre Freundin bestätigte die Aussage über den Tathergang im Detail. Da hatte der Angeklagte kaum eine Chance, mit seiner Behauptung durchzukommen, dass er es nicht gewesen sei. Sein Verteidiger Markus Meier versuchte vergeblich, die Zuverlässigkeit der beiden belastenden Aussagen mit dem Hinweis zu entkräften, dass die jungen Frauen die Kleidung des mutmaßlichen Täters anders beschrieben hatten als sie tatsächlich war: Er trug an dem Abend keine Jeans, wie die Frauen bei der Polizei ausgesagt hatten, sondern eine Lederhose.

Das konnte er auch mit einem Handyfoto beweisen, das ein Freund bei der Verhandlung vorlegte. Für Richter Rainer Würth und Staatsanwalt Tobias Wagner spielte dieses Detail aber keine wichtige Rolle.

Auf der anderen Seite unterließen die beiden es auch, dem 27-Jährigen Vorhaltungen zu machen, weil er eine Frau geschlagen hatte: Sie gingen wortlos davon aus, dass der Angeklagte im angetrunkenen Zustand die äußerlich etwas burschikos wirkende Erzieherin mit ihren kurzen Haaren möglicherweise für einen Rivalen gehalten haben könnte. Denn die plumpen Avancen des Angeklagten galten ja der Freundin der Geschädigten.

In einer Unterbrechung der Gerichtsverhandlung gelang es dem Rechtsanwalt schließlich, seinen Mandanten davon zu überzeugen, die Tat einzuräumen. Der Drucker entschuldigte sich auch per Handschlag bei seinem Opfer und die 24-Jährige nahm diese an. Sie akzeptierte auch die angebotene Wiedergutmachung von 1800 Euro – damit sind das Schmerzensgeld und die Kosten für eine neue Brille abgegolten. Das bisherige Modell hatte den Faustschlag nicht unbeschadet überstanden.

Mit diesem Vorgehen sammelte der junge Mann Pluspunkte. Allerdings nicht so viele, als dass der Vorstoß seines Anwalts auf Einstellung des Verfahrens auch nur die geringste Chance gehabt hätte. "Faustschlag, gebrochene Nase. Nein", antwortet Richter Rainer Würth knapp.

Für Staatsanwalt Wagner war klar, dass eine solche Tat mit derartigem Gefährdungspotenzial mit Haft geahndet werden müsse: Er forderte ein Jahr Gefängnis auf drei Jahre Bewährung und eine Geldauflage von weiteren 1800 Euro.

"Bitte Haftstrafe vermeiden"

Der Strafverteidiger appellierte noch einmal an das Gericht, die Zukunft seines bisher unbescholtenen Mandanten nicht mit einer Haftstrafe zu belasten. Er brauche einen gehörigen Schuss vor den Bug, eine Geldstrafe, die ihm jetzt richtig weh tue.

Obwohl Richter Rainer Würth kein Freund der dogmatischen Gleichung "Faustschlag ist gleich Haft" ist, sah auch er keine Möglichkeit, ohne Freiheitsstrafe auszukommen. Sein Urteil lautete deshalb acht Monate Gefängnis auf drei Jahre Bewährung und eine Geldauflage von 1800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, die in Raten bezahlt werden kann.

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