Regeln für den Kauf von Bauland in Berg

3.9.2017, 12:30 Uhr

Im aktuellen Schreiben heißt es: Die Gemeinde Berg veräußert die in ihrem Eigentum stehenden Wohnbaugrundstücke an Bewerber, die darlegen, dass sie ernsthaft beabsichtigen, innerhalb der vorgegebenen Frist (fünf Jahre) ein Wohnhaus zu errichten. Antragsberechtigt ist jede natürliche und volljährige Person, welche selbst und dessen Ehegatte kein bebaubares Grundstück oder Wohnhaus – auch außerhalb der Gemeinde Berg — besitzt. Dies gilt nicht für eine Eigentumswohnung, soweit diese zur Finanzierung des angestrebten Eigenheims veräußert wird. Familien mit Kindern werden bei mehreren Bewerbern bei der Vergabe der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke vorrangig berücksichtigt.

Zwischen 45 und 70 Euro

Veräußerungsbedingungen einschließlich Kaufpreis: Baugebiet "Berg – Am Ludwigskanal" in Berg, 70 Euro pro Quadratmeter; Baugebiet "Am Rohrenstädter Weg" in Sindlbach, 65 Euro; Baugebiet "Am Lindenweg" in Stöckelsberg, 45 Euro. Im Kaufpreis sind die Erschließungskosten nicht enthalten. Alle auf das Grundstück anfallenden Erschließungskosten hat der Käufer zu tragen – unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Erschließungskosten. Die mit dem Grunderwerb zusammenhängenden Kosten — mit Ausnahme der Kosten der amtlichen Vermessung — hat der Käufer zu tragen (Kosten für notarielle Beurkundung und grundbuchamtlichen Vollzug).

Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Erwerbsgrundstück innerhalb von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Beurkundung, ein Wohnhaus nach Maßgabe der Bebauungsvorschriften der Gemeinde Berg bezugsfertig zu errichten. Der Verkäufer (Gemeinde Berg) behält sich das Recht des Wiederkaufs für den Fall vor, dass die Bebauung des Vertragsgrundstückes innerhalb der genannten Frist nicht in der vereinbarten Weise erfolgt. Ferner auch für den Fall, dass das Grundstück vor Erfüllung der Bauverpflichtung ganz oder teilweise weiter verkauft wird.

Keine Kommentare