Richter: Rechtsradikales Symbol löst Strafe aus

18.2.2015, 16:28 Uhr
Das Amtsgericht droht Trägern rechtsradikaler Symbole mit Strafe.

© colourbox Das Amtsgericht droht Trägern rechtsradikaler Symbole mit Strafe.

Aus drei von den Nazis genutzten Symbolen setzt sich das Emblem der Kameradschaft Altmühltal zusammen: einem Sonnenrad, einer Wolfsangel und SS-Runen. Verboten sind diese einzelnen Zeichen längst, bundesweit.

In Neumarkt haben die Richter deswegen diesen ersten Fall, in dem das Symbol öffentlich getragen wurde sowie Passanten irritiert und die Polizei auf den Plan gerufen hat, genutzt, um ein Zeichen zu setzen. Richter Danny Schaller: „Wir Richter vom Amtsgericht stimmen darin überein, dass dieses Symbol der Kameradschaft Altmühltal verboten sein muss. Deswegen sehen wir das Tragen ab sofort als strafbar an.“

Gesetzliche Grundlage für die Neumarkter Linie und Entscheidungen ist der Paragraf 86 im Strafgesetzbuch, der die einzelnen Symbole und in der Folge auch deren Summe, wie sie die Kameradschaft kombiniert, verbietet. „Das ist die jüngste Entwicklung“, erklärt Jugendrichter Schaller.

Eine „höchstrichterliche Entscheidung“, also eine, die sich als Vorlage für solche Fälle im Bundesgebiet eignet, gibt es noch nicht. „Das ist ein rein praktisches Problem“, meint Schaller, „dieses Symbol verwendet nur die Kameradschaft Altmühltal in dieser Form, also sind wir die einzigen, die im Justizfall eine Entscheidung treffen müssen.“

Gibt es eine Verbindung?

Hinzu kommt, dass dieser nun verhandelte Fall der erste war, in dem das Emblem öffentlich zur Schau getragen worden ist – also das Logo jetzt in der Öffentlichkeit aufgetaucht ist. Der Angeklagte behauptete in der Verhandlung, den Anstecker gefunden und behalten zu haben, weil er ihm gefallen habe. Angeblich habe er recherchiert und festgestellt, dass „das Sonnenrad ein altes germanisches Relikt ist und nicht strafbar“.

Auf die Frage, welche Verbindung er zur Kameradschaft Altmühltal habe, wollte sich der Angeklagte auch nach Nachfragen nicht äußern. „Dann können wir uns den Rest wohl denken?!“, schloss Schaller. Begleitet wurde der Angeklagte an diesem Abend auf dem Weihnachtsmarkt, als er angezeigt wurde, von einem bekannten Funktionär der Kameradschaft.

Der Schuldvorwurf dem Angeklagten gegenüber sei gering, so Schaller, denn bis dato war das Emblem als solches nicht verboten. In der Folge konnte der Angeklagte unbestraft nach Hause gehen. „Das war bislang ein rechtsunsicherer Raum, aber ab sofort können wir sanktionieren.“