Saftige Geldstrafe für Kopfstoß beim Volksfest

20.10.2016, 10:35 Uhr
Saftige Geldstrafe für Kopfstoß beim Volksfest

© NN-Archiv

Es passierte am 12. August um 22.30 Uhr in der Kleinen Jura-Halle und natürlich war Alkohol im Spiel. „Ich erlebe hier alljährlich das Volksfest mit zeitlicher Verzögerung“, stöhnte Richter Rainer Würth, der dem bislang nahezu unbescholtenen Burschen den guten Rat gab, reinen Tisch zu machen. Denn bei der polizeilichen Vernehmung hatte er noch nach Ausreden gesucht, die aber wenig glaubhaft klangen.

Vor Gericht gab der 23-Jährige auch unumwunden zu, dass er keinen Grund für die Tat gehabt habe. Das Opfer wurde als Nebenkläger von Werner Mümmler vertreten, der dem Gericht ein Foto vorlegte, das das prächtige Hämatom zeigte, das sein Mandant davongetragen hatte. „Blauer geht es nicht“, meinte Mümmler und Würth pflichtete mit Blick auf den Angeklagten bei. „Das war eine saubere Leistung.“

Diese „saubere Leistung“ tut dem Angeklagten mittlerweile leid. Er hat sich mit seinem einmal guten Freund auf die Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld geeinigt, von denen er bereits 200 Euro getilgt hat. Die Entschuldigung vor Gericht wollte der zunächst nicht annehmen. Doch Werner Mümmler gab ihm einen kleinen moralischen Stups und so schüttelten sich die beiden Burschen dann doch noch zurückhaltend die Hand.

Zwar spreche für den Angeklagten sein freimütiges Geständnis, aber die Verletzungen seien heftig gewesen, fand Staatsanwalt Thomas Leykam und forderte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 60 Euro.

Nur ein Gastspiel?

Richter Rainer Würth war überzeugt, dass das „Gastspiel“ des 23-Jährigen vor dem Amtsgericht ein einmaliges gewesen sein dürfte und wollte ihm keine zu großen Steine in den Weg legen. Er blieb bei 90 Tagessätzen, eine Strafe, die nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen wird. Aber 5400 Euro, die in Monatsraten von 300 Euro abgestottert werden dürfen, werden für den Angeklagten auf absehbare Zeit eine Erinnerungsstütze bleiben.

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