Schrecklicher Unfall durch abgelenkte Fahrerin

4.9.2019, 11:12 Uhr

Für sie ist nichts mehr wie zuvor. Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich die junge Frau deshalb vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten.

Es war am 30. März dieses Jahres etwa um 17 Uhr, als, wie es ein Zeuge schilderte, der Wagen der 21-Jährigen auf der Staatsstraße 2260 bei Deining erkennbar nach links driftete und mit dem entgegenkommenden Kleinwagen kollidierte, in dem eine Frau und ihr Vater saßen. Sie waren auf dem Weg ins Krankenhaus, und ihr Leben änderte sich an diesem Tag auf einen Schlag.

Die Fahrerin, die sich bis dahin um ihren Vater gekümmert hatte, wurde selbst zum Pflegefall Stufe drei, für ihren Beifahrer "ist das Leben irgendwie vorbei", drückte es Rechtsanwalt Georg Braun drastisch aus, der zusammen mit seiner Kollegin Martina Hintz die Nebenklage vertrat. Die beiden Unfallopfer konnten nicht an der Verhandlung teil nehmen. Zu sehr leiden sie noch an ihren Verletzungen.

"Die Bilder vom Unfallort sind schrecklich", sagte Richter Rainer Würth. Die Fahrerin des Kleinwagens und ihr Begleiter erlitten schwerste Verletzungen an Kopf und Rumpf sowie zahlreiche Knochenbrüche und innere Verletzungen.

In der von Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam verlesenen Anklageschrift hieß es, die Unfallursache sei Fahrlässigkeit gewesen. Die junge Frau habe mit ihrem Handy rumgespielt, statt auf den Verkehr zu achten.

In einer Erklärung für seine Mandantin räumte Rechtsanwalt Jürgen Mederer zwar die Fahrlässigkeit ein, doch habe diese die fragliche Aufnahme mit dem Mobil-Telefon einige Minuten vor dem Unfall gemacht. Vielmehr habe sie kurz vor dem Frontalzusammenstoß ein Loch in ihrer Bluse entdeckt und dabei fatalerweise nicht mehr auf die Straße geachtet. Er wolle das mal im Sinne von "im Zweifel für den Angeklagten" glauben, meinte Thomas Leykam. Die Benutzung des Handys zum entscheidenden Zeitpunkt sei nicht nachweisbar. Letztendlich spiele das aber keine große Rolle. Es bleibe eine erhebliche Fahrlässigkeit, die mit einer Geldstrafe zu ahnden sei. Er forderte 130 Tagessätze zu je 65 Euro und ein Fahrverbot für sechs Monate.

Nebenklage-Vertreterin Martina Hintz störte sich sehr an dem Verhalten der allerdings auch hoch nervösen Angeklagten und redete ihr streng ins Gewissen. "Meine Mandantin kann nicht, wie sie, so fröhlich hier sitzen und Kaugummi kauen", erboste sich die Anwältin. Ansonsten schloss sie sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. Das tat auch Georg Braun, der noch einmal die lange Liste von Verletzungen in Erinnerung brachte, die seine Mandanten beinahe getötet hätten.

Jürgen Mederer versuchte das Bild von der Angeklagten etwas zu korrigieren. "Ihr tut der Unfall sehr leid, auch wenn es hier und jetzt vielleicht nicht so den Eindruck gemacht haben sollte." Er bat darum, der jungen Frau nicht wegen einer wenn auch folgenschweren Unaufmerksamkeit den beruflichen Lebensweg zu verbauen. Eine Geldstrafe von 90 Tagesssätzen, die nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht, sollte genügen.

Tatsächlich entschied sich Richter Rainer Würth dafür, dieser Bitte zu folgen. Die 90 Tagessätze können in Monatsraten von 300 Euro gezahlt werden. Dazu kommen noch das sechsmonatige Fahrverbot und als weitere spürbare finanzielle Belastung die Kosten für das Verfahren sowie die eigenen Auslagen und die Aufwendungen für die Nebenklage.

Auch Würth konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die junge Frau den Unfall etwas auf die leichte Schulter genommen haben könnte. Er riet ihr dringend, sich zu vergegenwärtigen, was sie mit ihrer Fahrlässigkeit zwei anderen Menschen angetan hatte.